Wer zahlt für pflegebedürftige Eltern?

Unterhaltsstreit am Bundesgerichtshof

09.03.2016 | Stand 02.12.2020, 20:06 Uhr

Karlsruhe (dpa) Der Vater einer Patchwork-Familie ohne Trauschein hat vermutlich nur geringe Chancen, beim Elternunterhalt mit einem verheirateten Vater gleichgestellt zu werden. In der Verhandlung des Falls am Mittwoch am Bundesgerichtshof (BGH) klang an, dass die Karlsruher Richter beide Situationen ganz unterschiedlich bewerten. Das Urteil wurde für den Nachmittag angekündigt.

 In dem Rechtsstreit geht es darum, wie viel monatlichen Unterhalt der Mann aus dem Landkreis Kelheim seinem pflegebedürftigen Vater zahlen muss.

Er findet es ungerecht, dass er mehr Geld für seine Familie einbehalten dürfte, wenn er verheiratet wäre. Der Kläger lebt mit seiner Partnerin, der gemeinsamen siebenjährigen Tochter und zwei älteren Söhnen aus einer früheren Ehe der Frau zusammen. Er vertritt den Standpunkt, dass er ja genauso eine Familie versorgt.

Der Vater des Mannes wird seit Jahren in seiner Berliner Wohnung von einem Pflegedienst betreut. Das kostet im Monat etwa 2900 Euro. Rente und Pflegeversicherung decken aber nur rund 2000 Euro der Ausgaben ab. Das Land als Sozialhilfeträger springt daher mit knapp 1000 Euro „Hilfe zur Pflege“ ein. Da Kinder ihren Eltern aber grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet sind, sofern sie das nötige Geld haben, will das Sozialamt einen Teil davon zurück. Aktuell wären das 271 Euro im Monat. Gestritten wird um inzwischen rund 15 000 Euro.

Der Mann, der netto knapp 3500 Euro verdient, will erreichen, dass das deutlich niedrigere Einkommen seiner Partnerin bei der Berechnung zu seinen Gunsten berücksichtigt wird - so wäre es in einer Ehe.

Die Richter deuteten aber an, dass dem aus ihrer Sicht ein anderer rechtlicher Rahmen zugrunde liegt. Denn Ehegatten sind auch einander zum Unterhalt verpflichtet. Bei dem Paar ohne Trauschein ergeben sich solche Ansprüche nur durch die gemeinsame Tochter. Ist das Kind wie in diesem Fall schon über drei, muss die Mutter aber gute Gründe nennen, warum sie zum Beispiel wegen der Betreuung nur halbtags arbeiten kann. Dem Senat zufolge gibt es diese hier eher nicht.