Greding
Wer seine Hausaufgaben macht, wird bestraft

Stadt Greding ärgert sich über Stichtagsregelung für Straßenausbaubeiträge - Bürger bekommen wohl kein Geld zurück

15.06.2018 | Stand 02.12.2020, 16:14 Uhr

Greding (tsl) Die ungeliebte Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) ist seit Donnerstag Geschichte: Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten des Landtags sie abgeschafft.

Dieses Ziel hatten vor allem die Freien Wähler verfolgt, die nun ihr geplantes Volksbegehren als erledigt ansehen. Ein Grund, erleichtert zu sein, nicht aber in Greding und Kleinnottersdorf. Grund ist die Stichtagsregelung, sie gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018. "Ich kann sie nicht mittragen", sagte Bürgermeister Manfred Preischl in der Sitzung des Stadtrats.

Das hat man auch Innenminister Joachim Herrmann in einem Brief mitgeteilt: Eine Regelung, "die auf den Erlass eines Bescheids, unabhängig von der Fertigstellung der Maßnahme abzielt, halten wir für mehr als ungerecht. " Denn damit würden die Bürger benachteiligt, deren Kommune ihre "Hausaufgaben" mache und für einen zeitnahen Eingang der Beträge sorge. Hätte Greding auf die Vorausleistungen verzichtet, wie es in vielen Gemeinden üblich ist, heißt es weiter im Brief an den Staatsminister, und Rechnungen erst nach Abschluss der Maßnahme verschickt, so würde man die Beiträge vom Land erstattet bekommen und die Bürger behielten ihr Geld oder bekämen es zurück.

Das wird für Bürger in Kleinnottersdorf nicht so sein. Im Februar 2017 wurden Vorleistungsbescheide erlassen, teilweise müssen Bürger bis zu 61000 Euro zahlen, "bei 9 von 25 Anwesen wird ein Beitrag von 20000 Euro überschritten. " Fertig ist die Straßensanierung noch nicht, auch darauf weist man im Brief hin. Ebenfalls ärgern werden sich die Bürger in der Straße "Zur Achmühle" in Greding. Auch hier hat die Stadt Vorabrechnungen "mit Summen bis zu 91000 Euro" versendet. Deshalb fordert der Bürgermeister in seinem Schreiben, dass nicht der Stichtag gelten sollte, sondern die Fertigstellung des Baus. Den Erlass eines Bescheids herzunehmen, "halten wir für Willkür".

Das sieht man im Innenministerium anders: Es sei unvermeidlich, einen Stichtag festzusetzen, "der an einen bestimmten Tatbestand anknüpft". Es gelte: "Bescheid ist Bescheid, bezahlt ist bezahlt. "