Ingolstadt
Wer hat denn da geklebt?

Anklage wegen Androhung von Straftaten läuft vor Gericht ins Leere

07.11.2017 | Stand 02.12.2020, 17:15 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Ingolstadt (hl) Die Staatsgewalt wollte sich nicht auf der Nase herumtanzen oder gar zum Ziel von wie auch immer gearteten Angriffen machen lassen - und deshalb hatte die Ingolstädter Staatsanwaltschaft gegen einen Münchner Rechtsanwalt, den sie der Plakatierung subversiver Sprüche im öffentlichen Raum bezichtigte, einen Strafbefehl mit einer vierstelligen Geldauflage erwirkt. Allein: Die Sache ließ sich nicht halten.

Zumindest war Amtsrichter Michael Fein am Ende der gestrigen kurzen Hauptverhandlung in diesem Fall ganz der Meinung des Verteidigers. Sein Urteil lautete auf Freispruch.

 

Zugrunde lag ein Vorfall vom 8. Oktober vergangenen Jahres. Da hatte sich tagsüber ein Protestzug gegen angebliche Polizeigewalt in der Stadt formiert. Fußball- und Eishockeyfans, die sich gegen ihrer Meinung nach übertrieben harte Polizeieinsätze am Rande von großen Sportveranstaltungen in Ingolstadt stellen wollten, waren auch von Demonstranten aus dem linken Lager unterstützt und begleitet worden.

Als dieser Protest schon herum ums Eck war, waren abends dann an der Straße Auf der Schanz zwei Männer von einer Polizeistreife beobachtet worden, von denen sich einer an einem Laternenmasten zu schaffen machte. Die Beamten forschten nach und fanden an der Laterne einen offenbar frisch angebrachten Aufkleber mit einem fragwürdigen Spruch in englischer Sprache. "Wo immer du kannst - bekämpfe das System", hieß es da sinngemäß. Die Polizisten hatten auch postwendend zwei Männer gestellt, die sie für die zuvor beobachteten mutmaßlichen Plakatierer hielten. Im nahebei geparkten Auto eines der Verdächtigen (aber nicht des jetzigen Angeklagten) hatten sich identische Aufkleber gefunden - ein Ermittlungsverfahren nahm seinen Lauf.

Gestern erschien einer der seinerzeit beteiligten Polizisten als Zeuge vor Gericht. Er berichtete von seinen damaligen Beobachtungen aus dem vorbeifahrenden Streifenwagen heraus. Da habe er im Halbdunkel einen Mann an der Laterne hantieren sehen, während der andere mit etwas Abstand dazu herumgestanden habe. Genau zu erkennen sei keiner der Männer gewesen.

Für den Verteidiger war damit klar, dass kein eindeutiger Beweis gegen seinen (erst gar nicht zum Prozess erschienenen) Mandanten vorlag. Dass die von der Staatsanwältin geforderte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 50 Euro für eine Androhung von Straftaten durch nichts zu begründen sei, dieser Auffassung konnte sich Richter Fein nur anschließen.