Geisenfeld
Wer bekommt eine Wohnung?

Eglhof: Räte verabschieden Vergabekriterien

17.01.2020 | Stand 02.12.2020, 12:11 Uhr
Schon bald bezugsfertig: der öffentlich geförderte Wohnkomplex "Am Eglhof" mit seinen neun Wohnungen. −Foto: Zurek

Geisenfeld - Spätestens im April soll der Komplex am Eglhof das erste öffentliche geförderte Wohnungsbauprojekt der Stadt, bezogen werden können. Gedacht sind die neun Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen - doch wer wird hier zum Zuge kommen? Im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung am Donnerstagabend hat sich der Geisenfelder Stadtrat nun auf die Vergabekriterien verständigt.



"Für eine gerechte Vergabe sollen Richtlinien und eine Bepunktung sorgen", erläuterte dazu gestern Bürgermeister Christian Staudter (USB) - ähnlich in etwa wie bei der Vergabe von Grundstücken im Einheimischenmodell.

Bei dieser Bepunktung spielen zum Beispiel die konkreten Lebensumstände eine Rolle. "Rentner mit einer Mini-Rente oder Alleinerziehende mit geringem Einkommen haben hier größere Chancen als Bessergestellte." Ob Hartz-IV-Empfänger oder nicht spiele zunächst einmal keine Rolle - nur für Obdachlose seien die Wohnungen nicht gedacht. Für diese, so der Bürgermeister, "haben wir andere wohnliche Lösungen". Es gibt aber auch Ausschlusskriterien in die andere Richtung: Wer selbst (oder seine Eltern) über ein eigenes Wohneigentum verfügt, hat keine Chancen, zum Zuge zu kommen.

Voraussichtlich im Februar wird entschieden, wer von den vielen Bewerbern den Zuschlag erhält. Die Entscheidung über die Erstvergabe hat sich dabei der Stadtrat selbst vorbehalten. Wenn es in dann später mal zu einem Mieterwechsel kommt, obliegt dies der Verwaltung.

Rund 2,6 Millionen Euro hat das Projekt gekostet, für das die Stadt eine staatliche Förderung von 30 Prozent bekommt. Es beinhaltet zwei Wohnungen mit mehr als 90, drei Wohnungen mit mehr als 60, eine Wohnung mit mehr als 50 und drei Wohnungen mit mehr als 40 Quadratmetern Größe.

kog