stadtgeflüster
Wenn die Abifeier in Ischgl wäre

28.06.2020 | Stand 02.12.2020, 11:05 Uhr

An diesem Montag treten weitere Corona-Lockerungen im Freistaat in Kraft.

Und ganz ehrlich dürfte die Mehrheit der Bayern längst den Überblick verloren haben, was jetzt wo genau wie gilt. Als Zusammenfassung lässt sich vielleicht sagen, dass eine Maske nie verkehrt ist, um nicht wissentlich oder unwissentlich gegen Auflagen zu verstoßen. Im Fußballtraining, in der Sauna, beim Schwimmen, im Gedränge vor der Bar Centrale, passt immer. Aber im Detail könnte es schon interessant werden. Feiern mit 50 Leuten im Innenraum oder mit 100 draußen sind erlaubt, nur stellt sich aus höchstaktuellem Grund die Frage, ob zu der zulässigen Menge auch Abiturienten zählen, die etwa ihre Prüfungen vermasselt haben und damit ja gar keinen Grund zum Feiern haben. Gleiches gilt selbstverständlich analog für die Mittelschüler oder Realschüler und ihre Abschlussprüfungen. Und ganz besonders die aus der Oberpfalz, da deren Abschlüsse bayernweit ja noch nicht einmal anerkannt sind, also fraglich ist, ob ein hinreichender Grund für den Besuch einer dieser Schulfeiern überhaupt gegeben ist.

Ganz knifflig wird es bei Menschenansammlungen wie vor der Bar Centrale. Im grünen Bereich ist ordnungspolitisch dort ganz sicher, wer weder in den vergangenen 14 Tagen Billigfleisch des Fleischzerlegebetriebs Tönnies genossen hat, noch in der Schlange beim Primark warten musste, kein Kurzarbeitergeld bezieht, seine Einkäufe noch immer über das Rote Kreuz organisieren lässt und Ischgl mit verbundenen Augen im Diercke-Atlas findet.

Kann aber sein, dass jetzt hier in der Kolumne etwas leicht durcheinander gekommen ist. Alle Informationen zu Recht und Ordnung finden sich unter www. corona-katastrophenschutz. bayern. de.

reh