München (DK
Weniger Geld für die Kirche

Der Freistaat regelt die Bezahlung der katholischen Bischöfe neu – und spart damit Millionen

17.10.2012 | Stand 03.12.2020, 0:56 Uhr

München (DK/epd) In Bayern sollen katholische Bischöfe ihr Gehalt in Zukunft nicht mehr direkt vom Landesamt für Finanzen erhalten. Mit der Neuregelung spart der Freistaat zwei Millionen Euro pro Jahr.

Die Staatsregierung legte dem Landtag gestern ein Gesetz vor, nach dem die Zahlungen an die Kirche für ihre Erzbischöfe, Bischöfe, und Domvikare pauschal überwiesen werden. Damit spart sich der Freistaat rund zwei Millionen jährlich, hat die Staatsregierung errechnet. Die geringeren Kosten kommen zustande, weil der Staat die Versorgungsaufwendungen der katholischen Geistlichen um die Hälfte reduziert, sagte der Sprecher des bayerischen Kultusministeriums, Ludwig Unger. Dies sei mit der katholischen Kirche so einvernehmlich geregelt worden.

Bisher hatte der bayerische Staat den betroffenen Geistlichen ihre individuellen Bezüge bezahlt. In Zukunft liegt es in der Hand der Bischofskonferenz, die Besoldungsstufen der Bischöfe festzulegen. Zurzeit erhält der Erzbischof von München-Freising, Reinhard Marx, das höchste Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 10. Das entspricht monatlich rund 11 000 Euro. Die Bischöfe von Eichstätt, Augsburg und Regensburg bekommen nach Besoldungsgruppe B 6 knapp 8000 Euro im Monat. Mit den Zahlungen von Personalkosten an die katholische Kirche erfüllt der Freistaat ein Konkordat mit dem Vatikan aus dem Jahr 1924, das immer noch gilt.

Die bayerische evangelische Landeskirche erhält nach einem ebenfalls 1924 mit dem Freistaat geschlossenen Vertrag Zuschüsse, in denen auch 1,7 Millionen Euro Gelder für die Gehälter des Landesbischofs und der Mitglieder des Landeskirchenrats enthalten sind. Der evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm wird nach B 9 bezahlt. Das entspricht gut 9300 Euro pro Monat. In den ersten Jahren der Bundesrepublik wurde der Landesbischof noch nach B 10 besoldet.