Altmannstein
Welche Flächen sind geeignet?

Architekturbüro stellt Marktrat Ergebnisse der Standortanalyse für PV-Anlagen vor

03.12.2020 | Stand 23.09.2023, 15:49 Uhr |
Die Marktgemeinde möchte in Zukunft mehrere Flächen für Solarparks ausweisen. Deshalb ist laut Bürgermeister Norbert Hummel vor rund sechs Monaten eine Firma damit beauftragt worden zu untersuchen, welche Gebiete in der Gemeinde für Freiflächenphotovoltaik-Anlagen geeignet sind. − Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Altmannstein - Die Marktgemeinde möchte in Zukunft mehrere Flächen in der Großgemeinde für Solarparks ausweisen.

Deshalb ist vor rund sechs Monaten eine Firma damit beauftragt worden zu untersuchen, welche Gebiete in der Gemeinde für PV-Anlagen geeignet sind.

In der Marktratssitzung am Mittwoch haben nun zwei Mitarbeiterinnen des beauftragten Regensburger Landschaftsarchitekturbüros Lichtgrün, Annette Boßle und Julia Niebler, die Ergebnisse der Standortanalyse dem Gremium vorgestellt. Bereits im Vorfeld hat laut Bürgermeister Norbert Hummel (CSU) die Marktgemeinde festgelegt, höchstens 110 Hektar für Freiflächenphotovoltaik-Anlagen im gesamten Gemeindegebiet auszuweisen beziehungsweise die Grenze bei zwei Prozent der landwirtschaftlichen Flächen zu setzen. Außerdem beschloss der Markrat schon vor der jüngsten Sitzung, dass je Gemarkung auf höchstens 30 Hektar Solarparks entstehen sollen. Weiteres Kriterium für die Errichtung von Solarparks: Es muss ein Abstand von 250 Meter zu den Siedlungen vorliegen. Außerdem darf die Anlage von der Wohnbebauung aus nicht einsehbar sein.

Auch die Bodenwertzahl ist für die Suche nach geeigneten Standorten für die Gemeinde entscheidend: Solarparks dürfen nur auf Flächen errichtet werden, deren Bodenwertzahl nicht besser als 49 ist. Diese Zahl gibt Aufschluss über die Ertragsfähigkeit landwirtschaftlicher Böden. Je geringer die Bodenwertzahl, desto schlechter ist die Beschaffenheit des Bodens, je höher desto fruchtbarer. Außerdem legte die Marktgemeinde fest, auf vorbelasteten Flächen - zum Beispiel an Bundes- und Staatsstraßen, bei Stromleitungen oder Windkraftanlagen - bevorzugt PV-Anlagen zuzulassen.

Unter Einbeziehung dieser Faktoren machte sich das beauftragte Landschaftsarchitekturbüro auf die Suche nach möglichen Standorten in der Gemeinde. Dabei hat man sich laut Architektin Annette Boßle auch am Praxisleitfaden des bayerischen Landesamtes für Umwelt für die ökologische Gestaltung von PV-Freiflächenanlagen orientiert. "Wir haben uns also nicht irgendwelche Kriterien ausgedacht", so Boßle. In diesem Leitfaden sind Grundsätze und Ziele zur Raumplanung von Solarparks festgehalten.

Auf verschiedenen Karten, die über den Beamer während der Marktratssitzung an die Wand geworfen wurden, stellte Boßles Kollegin, Architektin Julia Niebler, im Anschluss dar, welche Standorte in der Großgemeinde für die Errichtung von PV-Anlagen geeignet, bedingt geeignet und nicht geeignet sind - dazu zählen zum Beispiel Flächen, die in einem Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiet liegen. Auch Gebiete mit Bodendenkmälern wie dem Limes seien aus der Standortanalyse ausgeschlossen worden, genauso wie Flächen, die kleiner als zwei Hektar sind oder an einem Nordhang liegen. Am Ende sind laut den Architektinnen einige Flächen übrig geblieben, die sich unter Einbeziehung sämtlicher Kriterien für die Errichtung von PV-Anlagen gut eignen würden.

Nun liegt es am Gemeinderat. Dieser muss über die rund 20 Anträge von Grundstücksbesitzern abstimmen, die ihre Flächen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen zur Verfügung stellen wollen. Die Entscheidung, wer eine Zusage bekommt, ist in der Sitzung am Mittwoch jedoch noch nicht gefallen. Am 10. Dezember will der Bauausschuss, wie Bürgermeister Hummel erläuterte, gemeinsam mit dem Architekturbüro Lichtgrün die Flächen der Antragsteller anschauen und sich noch einmal ein Bild machen. In der Januarsitzung wird dann der Marktrat einzeln über jeden Antrag abstimmen. Bekommt ein Grundstücksbesitzer eine Zusage, bedeutet das laut Hummel, dass dieser in den folgenden zwei Jahren versuchen kann, den nächsten Planungsschritt einzuleiten. Ist in dieser Zeit nichts passiert, erlischt das Recht, eine PV-Anlage zu errichten und es könne ein anderer Antragsteller zum Zug kommen.

Nach dem Vortrag der beiden Architektinnen und des Bürgermeisters äußerte Wolfgang Eberl im Namen der BL/FW-Fraktion Zweifel an der 110-Hektar-Obergrenze. "Es ist die Frage, ob man gleich in so einer Größenordnung einsteigen will", gab er zu bedenken. Geht es nach den Politikern der BL/FW-Fraktion, wäre es besser, die Grenze schon bei 60 Hektar zu setzen und nur ein Prozent der landwirtschaftlichen Flächen für die Errichtung von Solarparks auszuweisen. Nach drei Jahren könne dann noch einmal neu darüber entschieden werden. Grundsätzlich stünden sich nach Eberls Ansicht bei der Errichtung von PV-Anlagen zwei Positionen gegenüber: Auf der einen Seite gebe es diejenigen, die Angst vor einer Verschandelung der Landschaft haben, auf der anderen Seite stünden die Menschen, die den Bau von Solarparks als wichtigen Schritt für die Energiewende sehen.

Hummel konnte die Ansicht der BL/FW nicht recht nachvollziehen. Wie der Rathauschef erläuterte, sei in den vergangenen Monaten oft genug über die Kriterien für Freiflächen-PV-Anlagen gesprochen worden - sowohl im Marktrat als auch im Bauausschuss. "Ich hätte mir gewünscht, dass die BL/FW-Fraktion ihre Bedenken schon drei Monate früher geäußert hätte", so Hummel. Dann hätte man andere Faktoren bestimmt, die bei der Standortanalyse berücksichtigt werden. Jetzt diese Zweifel zu äußern, nachdem das Architekturbüro die Untersuchung abgeschlossen habe, war für Hummel unverständlich. Er wies darauf hin, dass erst im Januar über die einzelnen Anträge abgestimmt werde. "Das wird eine politische Entscheidung werden", sagte Hummel.

DK

Xenia Schmeizl

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