Eichstätt
Weitere Lockerungen für den Breitensport

29.05.2020 | Stand 02.12.2020, 11:16 Uhr
Fitnessstudios dürfen unter Auflagen ab 8. Juni wieder öffnen. Diese und weitere Lockerungen für den Breitensport in Bayern sind in dieser Woche beschlossen worden. −Foto: Vennenbernd/dpa

Eichstätt - Die Bayerische Staatsregierung hat in dieser Woche auch für den Breitensport weitere Lockerungen ab dem 8. Juni beschlossen.

 

Darüber hinaus hat Sportminister Joachim Herrmann einen Stufenplan für weitere Lockerungen angekündigt.

So können unter klaren Auflagen von Hygiene-Konzepten ab Montag, 8. Juni, Fitnessstudios und Tanzschulen sowie Freibäder und Außenanlagen von Schwimmbädern wieder öffnen. Außerdem sind auch der kontaktfreie Outdoor-Trainingsbetrieb in Gruppen von bis zu 20 Personen, kontaktfreie Indoorsportarten, das Training von Rehabilitationssportgruppen sowie der Trainingsbetrieb für National- bis einschließlich Landeskaderathleten sogenannter nichtolympischer Sportarten wieder zulässig. Für kontaktlose Sportarten im Freien wie beispielsweise Leichtathletik, Tennis oder Golf ist auch der Wettkampfbetrieb wieder erlaubt.

Darüber hinaus hat Sportminister Herrmann dem Ministerrat einen Stufenplan vorgelegt, wie - vorbehaltlich der weiteren pandemischen Entwicklung - die Schritte zu einer weiteren Öffnung des Sports aussehen könnten: So käme in einem nächsten Schritt nach den Lockerungen zum 8. Juni die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs wie etwa die Aus- und Fortbildungen für Trainer und Übungsleiter sowie die Öffnung von Hallenbädern in Betracht. Als dritten Schritt sieht der Plan eine Zulassung des Wettkampfbetriebs für kontaktlos betriebene Sportarten im Indoorbereich vor. Der vierte Baustein des Plans beinhaltet schließlich die Zulassung des Sportbetriebs für Sportarten mit Kontakt, die Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauern und weitere Lockerungen.

BLSV-Präsident Jörg Ammon begrüßt die neuesten Entwicklungen: "Die beschlossenen Lockerungen im Sport sind ein weiterer großer Schritt für unsere Sportvereine und Sportfachverbände. Die Regelungen tragen dazu bei, unseren geliebten Sport praxistauglich umzusetzen und Schritt für Schritt zur Normalität zurückzukehren. Es liegt nun an uns allen, diese Vorgaben mit einem Höchstmaß an Eigenverantwortung umzusetzen. Denn nach wie vor steht bei allen Überlegungen die Gesundheit unserer Sportlerinnen und Sportler im Mittelpunkt. "

EK