Berlin/München
Weitere Lockerung der Kontaktbeschränkungen in Sicht

06.05.2020 | Stand 02.12.2020, 11:24 Uhr
Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern. −Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild

Eben erst hat Bayern die strikten Corona-Beschränkungen gelockert, nun naht bereits der nächste Schritt: Künftig sollen sich wieder mehrere Angehörige zweier Hausstände treffen dürfen. Aber ab wann?

Nach einem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern sollen die coronabedingten Kontaktbeschränkungen auch in Bayern weiter gelockert werden: Demnach sollen sich im öffentlichen Raum künftig auch mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte nach der Videoschalte am Mittwoch in Berlin, das könne man so machen, das sei ja auch „der Lebensrealität entsprechend“. Ein Regierungssprecher kündigte eine Kabinettsentscheidung für kommenden Dienstag an.

Der Koalitionspartner, die Freien Wähler, signalisierten bereits Zustimmung: „Das ist etwas, was wir Freien Wähler schon länger wollten, und wir werden es natürlich unterstützen“, sagte Vize-Regierungschef Hubert Aiwanger der Deutschen Presse-Agentur.

Das bayerische Kabinett hatte erst am Dienstag beschlossen, die bisher gültigen strikten Ausgangsbeschränkungen aufzuheben. Seit diesem Mittwoch brauchen die Menschen im Freistaat keinen „triftigen Grund“ mehr, um die Wohnung zu verlassen. Ein Abstandsgebot von 1,5 Metern, ein Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum und gewisse Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Es ist aber nun erlaubt, enge Familienangehörige und eine weitere Person außerhalb des eigenen Hausstands zu treffen oder auch zu besuchen. Bislang war nur Bewegung an der frischen Luft mit einer weiteren Person erlaubt.

Und nun steht also die Lockerung und Ausweitung auf zwei Familien bevor. Wenn sich eine Familie mit einer anderen Familie treffe, dann irgendwann einmal gemeinsam essen gehe, dann sei das nachvollziehbar, betonte Söder. Wichtig sei, dass es „keine unkontrollierten Partys, Gruppen und großen Ansammlungen“ gebe. „Denn die ermöglichen es hinterher nicht, ein mögliches Infektionsgeschehen nachzuvollziehen.“ Lockerungen seien dort möglich, wo die Kontakte nachverfolgbar seien.

Die Kontaktbeschränkungen, die wegen der Ausbreitung des Coronavirus bundesweit eingeführt und immer wieder verlängert worden waren, sollen nach dem Bund-Länder-Beschluss nun grundsätzlich bis zum 5. Juni gelten. Für die konkreten Verordnungen sind aber die Länder zuständig. In Bayern hatte die Staatsregierung die Beschränkungen, die wegen der hohen Infektionszahlen meist strenger waren als in anderen Ländern, immer wieder verlängert, dabei aber auch angepasst. „Die Mutter aller Fragen ist die Kontaktbeschränkung“, betonte Söder.

Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich in der Videoschalte mit den Ministerpräsidenten für ein Vorgehen wie im Saarland ausgesprochen, wo sich wieder zwei Hausstände treffen können. Dies sei ein guter Vorschlag, wurde die Kanzlerin von Teilnehmern zitiert. Im Saarland geht die neue Regelung auf ein Gerichtsurteil zurück, wonach sich auch Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen.

dpa