Wolnzach
Weiter Widerstand gegen Hähnchenmast

Bund Naturschutz will Bau der Anlage weiterhin stoppen und setzt auf das Hauptverfahren

21.06.2018 | Stand 02.12.2020, 16:12 Uhr
Die Hähnchenmast in Eschelbach soll auf 144600 Plätze ausgebaut werden. −Foto: dpa

Wolnzach (WZ) Nicht aufgeben will der Bund Naturschutz (BN) seinen Widerstand gegen die geplante und sich im Bau befindliche Hähnchenmastanlage in Eschelbach. Nachdem das Verwaltungsgericht München Ende April einen Eilantrag des BN Bayern abgelehnt hat, setzen die Naturschützer nun auf das noch anstehende Hauptverfahren.

Zudem hat der BN nach eigenen Angaben vor Kurzem eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München eingereicht und umfangreich begründet. Die Ablehnung des Eilantrags, mit dem der BN den laufenden Bau der Stallungen stoppen wollte, sei nur "die halbe Wahrheit", heißt es in einer Pressemitteilung der BN-Ortsgruppe Wolnzach-Rohrbach. Denn das Verwaltungsgericht München habe in dieser ersten Stufe des Verfahrens nur einige wenige Aspekte geprüft. Selbst dabei seien schon mehrere Fehler des Landratsamt Pfaffenhofen aufgefallen, sagt der BN. "Das Gericht will (noch) nicht die komplette Genehmigung widerrufen, sondern Änderungen und Auflagen ergänzen", so die beiden Ortsgruppenvorsitzenden Micha Lohr und Monika Ivanica in ihrem Schreiben.

Dass die 19. Kammer des Verwaltungsgerichts München in ihrer Erklärung darauf hinweist, dass einige Fragen - zum Beispiel inwieweit die Hähnchenmastanlage schädliche Umwelteinwirkungen hervorruft oder ihr naturschutz- oder wasserrechtliche Belange entgegenstehen - noch nicht endgültig abschätzbar sind und abschließend im Hauptverfahren zu klären sind, lässt die Naturschützer hoffen.

Denn in dem besagten Eilantrag ging es vorrangig um die Frage, ob der begonnene Bau am Eschelbacher Dorfrand sofort eingestellt wird. Er richtete sich somit direkt gegen die vom Landratsamt Pfaffenhofen im Juli vergangenen Jahres ausgesprochene Genehmigung zum Ausbau der Hähnchenmast auf 144600 Plätze. Die Rechtmäßigkeit dieser Genehmigung sei aber nur in wenigen Teilaspekten geprüft worden, so der BN in seinem Schreiben.

Bestätigt sieht sich der klagende Umweltverband in einer von Anfang an von ihm erhobenen Forderung: "Wenn schon im Außenbereich gebaut werden soll, was überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken vorbehalten ist, dann muss die Restlaufzeit der Pachtverträge für die Flächen, die nach Baurecht für den Futtermittelanbau benötigt werden, in einem angemessenen Verhältnis zu der voraussichtlichen Betriebszeit der Hähnchenmastanlage stehen", heißt es in der Pressemitteilung. Auch das Gericht ging davon aus, dass der Anlagenbetreiber für einen ausreichend langen Zeitraum eine ausreichende Fläche zur Futtererzeugung verfügen wird.

"Überrascht" habe das Verwaltungsgericht den Bund Naturschutz dagegen in zwei Punkten: Die Richter hätten dem Verband das Recht abgesprochen, sich im Verfahren zu Tierschutz-aspekten zu äußern, da der Schutz von Nutztieren nicht konkret in der Satzung des Verbands genannt werde. "Dass der BN sich seit Jahren massiv für Änderungen in Ackerbau und Tierhaltung einsetzt, wurde offenbar nicht berücksichtigt", kritisiert der Ortsverband. Als "unüblich" stuft er auch die Interessenabwägung des Gerichts ein: "Obwohl das Ergebnis des Hauptverfahrens offen ist, wird das Interesse des Betreibers der Hähnchenmast zunächst über das Interesse des Klägers gestellt." Damit werden nach Ansicht des BN Gewinninteressen Einzelner über die Interessen der Allgemeinheit, der Gesundheit der Anwohner, der Tiere und der Umwelt gestellt.

Diese und andere Kritikpunkte sind Gegenstand der Beschwerde, die der Verband eingereicht hat. Insgesamt bewertet man in den Reihen der Hähnchenmast-Gegner die Aussichten immer noch positiv: Das Gericht habe dem Verband "berechtigte Fragen" bestätigt. Diese müssten im Hauptverfahren bewertet werden. "Ein Widerruf der Genehmigung ist ausdrücklich noch möglich, auch wenn die Bauarbeiten zügig voranschreiten", schreibt der Ortsverband in seiner Pressemitteilung. Hoffnungen setze der Landesverband auch auf die eingereichte Beschwerde gegen die Entscheidung im Eilverfahren.

Insgesamt wollen die Naturschützer eine gesellschaftliche Entwicklung gegen die industrielle Landwirtschaft beobachten: "Immer mehr Bürger wollen wissen, so ihre Lebensmittel herkommen und sind bereit, für Lebensmittel aus artgerechter Tierhaltung etwas mehr zu bezahlen." Mehrere Supermarktketten hätten bereits eigene Tierwohllabel eingeführt, um dem Verbraucher die Entscheidung zu überlassen, was er kauft. Zwar seien die Label nicht perfekt, so der BN, "aber ein Schritt in die richtige Richtung".