Weder Fingerabdrücke, noch DNA-Spuren

22.11.2006 | Stand 03.12.2020, 7:19 Uhr

Regensburg/Langquaid (DK) Seit Montag muss sich der 35-jährige Markus K. aus Langquaid vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Regensburg verantworten. Neben weiteren Straftaten soll er seit Mai des Jahres 2004 – kaum aus der Strafhaft entlassen – seinen Lebensunterhalt mit der Beute aus 77 Einbrüchen bestritten haben.

Ziel des Einbrechers waren damals laut Anklage Geschäftsräume und Einfamilienhäuser, sowie eine Bankfiliale in Neustadt an der Donau, Bad Gögging, Münchsmünster und Bad Abbach. Selbst vor einem Pfarramt machte er nicht Halt.

Pflichtverteidiger Georg Karl hat mit diesem Teil der Anklage so seine Verständnisprobleme. An keinem der Tatorte wurden Fingerabdrücke oder verwertbare DNA- Spuren hinterlassen. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung beim Angeklagten nahmen die Fahnder zwar rund 200 Asservate in Beschlag, in den Augen von Verteidiger Karl jedoch nichts, was einen Bezug zu den Einbrüchen herstellt.

54 Wurfsterne gefunden

Bei d em Einsatz fand man in der Wohnung des Angeklagten 54 Wurfsterne und ein Faustmesser; keine dieser Waffen kam allerdings bei den angeklagten Straftaten zum Einsatz. Insoweit lautet der Vorwurf auf "unbefugten Waffenbesitz".

Bei dem wohl schwerwiegendsten Vorwurf in der 49 Seiten umfassenden Anklageschrift, der "räuberischen Erpressung" konnte jetzt die Staatsanwaltschaft nur einen Teilsieg vermelden . Zwar bestätigte ein Regensburger Pärchen als Zeugen, dass es im Februar 2005 vom mit einer Sturmmaske vermummten Angeklagten – wie dieser im Vorfeld auch gestanden hatte – in den frühen Morgenstunden an ihrer Wohnungstüre mit einer Schreckschusspistole bedroht worden war und dabei auch Schüsse gefallen seien. Die von der Staatsanwaltschaft aufgestellte Behauptung, der Angeklagte habe Geld oder Wertgegenstände damit herauspressen wollen, konnte das Paar jedoch nicht bestätigen, da das einzige Wort, das über die Lippen des Täters kam, "Polizei" gewesen sei.

Über das Motiv für diesen Übergriff schweigt sich der Angeklagte bis zur Stunde aus. Da der Angeklagte nur gesteht, was man ih m ohnehin beweisen kann, muss die Staatsanwaltschaft wohl noch so manche harte Bretter bohren.

Nachdem in der Anklageschrift überdies weitere 28 Betrugsfälle sowie Urkundenfälschung auflistet sind, werden die von der Strafkammer angesetzten fünf Verhandlungstage kaum ausreichen, zumal dutzende von Zeugen gehört werden müssen.

Im Sitzungssaal ist derweil auch der Landgerichtsarzt anwesend – denn die Staatsanwaltschaft strebt im Falle einer Überführung des Angeklagten neben einer langjährigen Freiheitsstrafe auch dessen anschließende Sicherungsverwahrung an, wie es heißt.