Riedenburg
Wechsel: BFV liefert Vorschläge

02.06.2020 | Stand 02.12.2020, 11:15 Uhr

Riedenburg - Die vom Bayerischen Fußball-Verband (BFV) infolge der pandemiebedingten Unterbrechung der laufenden Saison eingesetzte Lösungs-Arbeitsgruppe (LAG) "Vereinswechsel" hat Vorschläge zu Vereinswechseln im Amateurbereich der Männer und Frauen präsentiert, die für die Vereine ein Höchstmaß an Schutz bieten sollen.

Demnach soll es vor einer Fortsetzung der unterbrochenen Saison auch in der Corona-Zwangspause ein Wechselfenster innerhalb des etablierten Zeitraums vom 30. Juni bis zum 31. August 2020 geben - allerdings zu den Modalitäten des Winterwechsel-Fensters. Das bedeutet, dass der abgebende Verein dem wechselwilligen Spieler grundsätzlich die Freigabe erteilen muss. Andernfalls greift eine sechsmonatige Sperre.
Bestehen bleibt die Regelung, dass sich ein Spieler bis spätestens zum 30. Juni 2020 bei seinem Verein abmelden muss. Ebenso unverändert muss der Verein dem Spieler binnen 14 Tagen nach der Austrittserklärung die Zustimmung erteilen oder eben versagen. Sämtliche seit 15. Mai 2020 beim BFV eingegangenen Passanträge für Frauen und Männer sollen nach dieser vorgeschlagenen Regelung bearbeitet werden.

Unverändert muss dagegen die Regelung bei Vertragsspielern bleiben, die aus arbeitsrechtlichen Gründen weiterhin ohne Zustimmung wechseln können - aber auch nur dann, wenn sie auch beim neuen Verein als Vertragsspieler geführt würden. "Ohne dem Vorstand als beschließendes Gremium vorgreifen zu wollen, ist dieser erarbeitete und von allen mitgetragene Weg letztlich nichts anderes als die nochmalige Öffnung des bekannten Winterwechsel-Fensters mit dem maximal möglichen Schutz für unsere Vereine", resümiert BFV-Präsident Rainer Koch, der die LAG geleitet hat: "Nahezu alle Klubs haben in diesem Jahr noch kein Pflichtspiel bestreiten können, von daher verändert sich im Vergleich zum Spielerwechsel im Winter nichts. Wir erleben mit der Unterbrechung gerade quasi eine verlängerte Winterpause. Die berechtigte Angst der Vereine, sie wären Spielerabgängen schutz- und hilflos ausgesetzt, ist damit genommen. "

In der LAG "Vereinswechsel" waren neben den Ehrenamtlichen und Mitarbeitern des BFV auch zwölf Vereinsverantwortliche aus ganz Bayern beteiligt. Die Klubvertreter, die sich für die Mitarbeit gemeldet hatten, deckten dabei nicht nur alle Regionen ab, sondern auch sämtliche Spielklassen und beheimaten in ihren Vereinen auch Juniorinnen-, Junioren- und Frauenfußball.

Der jetzt erarbeitete Vorschlag bietet laut Verband noch einen weiteren Vorteil für die Vereine: Bis dato war es im Sommer stets so, dass Vertragsspieler auch bei schon begonnenen Spielzeiten und bereits absolvierten Partien noch bis zum 31. August hatten wechseln können. Diese kurzfristigen Abgänge sind jetzt ausgeschlossen, weil die Saison frühestens zum 1. September fortgesetzt werden soll. Der BFV-Vorstand berät am Donnerstag über den Vorschlag und wird eine Entscheidung treffen.

DK