Wasserleitungen vor Frostschäden schützen

22.10.2008 | Stand 03.12.2020, 5:29 Uhr

Schrobenhausen (oh) Die Grundstückseigentümer und die zur Nutzung eines Grundstückes Berechtigten werden darauf hingewiesen, dass es nach der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Stadt Schrobenhausen Pflicht ist, während der kalten Jahreszeit die Hauswasserleitungen und die Wasserzähler gegen Frost zu schützen.

Sämtliche Reparaturkosten, die durch die Nichtbeachtung dieser Anordnung entstehen, hat der Grundstückseigentümer oder der zur Nutzung eines Grundstückes Berechtigte zu tragen. Er haftet insbesondere für alle hierdurch entstehenden Schäden an der im Raum befindlichen Hausanschlussleitung und am Wasserzähler.

Härtegrad: Zwei Zonen

Wasser-Härtegrade in Schrobenhausen (Versorgungszonen): Die Stadtwerke Schrobenhausen versorgen die Einwohner – soweit nicht eine Versorgung durch die Arnbachgruppe (Ortsteile Sandizell und Edelshausen) beziehungsweise Halsbachgruppe (Ortsteile Hörzhausen, Halsbach, Gollingkreut und Öd) erfolgt – aus zwei Versorgungsgebieten mit Trinkwasser. Nachfolgend werden die Härtebereiche für das aus den beiden Zonen an die Endverbraucher gelieferte Wasser bekannt gegeben:

Zone Süd: Härtebereich 2 – mittel (11,1° dH beziehungsweise 1,98 mmol/L CaCO3);

Zone Nord: Härtebereich 2 – mittel (13,3° dH beziehungsweise 2,37 mmol/L CaCO3).

Grundsätzlich bildet die Bahnlinie Augsburg-Ingolstadt eine grobe Orientierungslinie zur Trennung der beiden Versorgungsgebiete. Der entsprechende Härtegrad für die einzelnen Abnahmestellen ist den Jahresabrechnungen (Gebührenbescheiden) zu entnehmen bezeihungsweise kann telefonisch bei den Stadtwerken, Telefonnummer (0 82 52) 89 41 13, erfragt werden. Im Internet sind die verschiedenen Versorgungszonen unter www.schrobenhausen.de, Bürger und Stadt, Ver- und Entsorgung, Stadtwerke Schrobenhausen, zu finden.

Überprüfung der Wasserzähler: Die Stadtwerke ermitteln einmal jährlich den Wasserverbrauch. Die Grundstückseigentümer werden daher gebeten, in regelmäßigen Abständen ihren Wasserzähler selbst zu überprüfen. Deutlich angestiegener Verbrauch könnte auf einen Wasserrohrbruch hinweisen. Im Bereich der Wasserzähler auffallend wahrnehmbare Geräusche sind den Stadtwerken zu melden. Durch diese regelmäßigen Kontrollen kann nicht nur Geld, sondern vor allem kostbares Trinkwasser gespart werden. Der Störungsdienst der Stadtwerke ist in dringenden Fällen außerhalb der Geschäftszeiten unter der Telefonnummer (0 82 52) 89 41-0 zu erreichen.