Mörnsheim - Der Marktgemeinderat Mörnsheim hatte einem Kommunalbüro den Auftrag zur turnusmäßigen Kalkulation der Beiträge und Gebühren für Wasser und Abwasser erteilt.
Diese Kalkulation gilt für den Zeitraum der nächsten vier Jahre, somit von 2021 bis 2024 und dient der Kostendeckung der laufenden Ausgaben.
Für die neuen Abwassergebühren ab dem 1. Januar 2021 errechnet sich ein Satz von 2,71 Euro je Kubikmeter, bisher lag dieser bei 2,50 Euro. Für das Niederschlagswasser wird eine Gebühr von 0,23 Cent je Quadratmeter und Jahr fällig, hier lag der Satz bisher bei 0,35 Cent. Für die Herstellungsbeiträge im Bereich Abwasser ohne Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Grund ergibt sich eine Erhöhung je Quadratmeter Grundstücksfläche von 1,07 Euro auf 1,14 Euro und je Quadratmeter Geschossfläche von 11,07 Euro auf 11,79 Euro.
Für die Wassergebühren errechnet sich ein Satz von 2,33 Euro je Kubikmeter, dieser lag bisher bei 1,86 Euro. Die Erhöhung liege an den Abschreibungen der laufenden Investitionen in die Wasserversorgung, wie es hieß. Die größte Posten in den vergangenen Jahren waren die Sanierung des Hochbehälters am Kronenwirtsberg in Mörnsheim sowie die Steuerungsanlagen im Hochbehälter und im Pumpwerk Mühlheim, zudem wurde im Wasserwerk und im Hochbehälter Haunsfeld saniert. Erneuert werden mussten die Maschinen- und Steuerungstechnik in den Brunnen sowie diversen Druckerhöhungsanlagen. Für die Sanierungen wurden bisher rund 1,3 Millionen Euro investiert. Für diese Ausgaben wurden einerseits Verbesserungsbeiträge erlassen, von denen die ersten beiden Raten eingehoben worden sind. Die dritte Rate ist nach Abschluss der Sanierungen der Druckerhöhungsanlage in Mühlheim im Jahr 2021 vorgesehen. Andererseits sollten die Investitionen auch über die Gebühren refinanziert werden, deshalb nun die Anhebung für die nächsten vier Jahre.
Die Herstellungsbeiträge für Wasser errechnen sich auf 0,61 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche (bisher 0,60 Euro) und 4,19 Euro je Quadratmeter Geschossfläche (bisher 4,10 Euro). Hierüber beschloss das Gremium die Änderung der entsprechenden Satzungen.
Der Marktgemeinderat erteilte einem Eichstätter Steinmetz den Auftrag für einen Gedenkstein zu Ehren des verstorbenen früheren Pfarrers Eduard Wittmann. Der Gedenkstein sieht eine Grafik mit einem Hirten und Herde samt Primizspruch vor, zudem erscheint neben den Personendaten auch der Text "Pfarrer und Ehrenbürger von Mörnsheim". Dieser Gedenkstein wird an der Nordseite der Sakristei der Pfarrkirche St. Anna platziert. Die Segnung soll im Sommer 2021 erfolgen.
Die Jagdgenossenschaften aus Haunsfeld, Ensfeld und Mühlheim planen die Beschaffung eines Wegepflegegeräts zur eigenständigen Bewirtschaftung der Feldwege. Die Marktgemeinde wird sich an den Kosten beteiligen.
Durch die anstehende Erschließung der Baugebiete hatte das Gremium Straßennamen vergeben. Für die Bachstraße ergibt sich die Erweiterung der Nummerierung von 23 bis 26. Für das Baugebiet an der Tagmersheimer Straße wird die Bezeichnung "Am Bremberg" fortgesetzt mit den Nummern 18 bis 24. Das private Erschließungsgebiet in Haunsfeld wird zukünftig die Bezeichnung "Am Weiher" tragen. Die Verwaltung wurde angefragt, ob Interesse an der Einrichtung einer sogenannten Friedhofs-App besteht. Unter Heimatfriedhof. online können Interessierte in den Gemeinden per App Todesfälle und Bestattungstermine abrufen und sich entsprechend informieren. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bestatter diese Daten und Inserate einpflegt. Aktuell sei das für den Markt Mörnsheim zuständige Bestattungsinstitut personell nicht in der Lage, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Das Gremium kam daher zum Entschluss, das Angebot nicht anzunehmen.
Eine Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans "Am Pfaffenbügel II" in der Nachbargemeinde Dollnstein wurde durch den Marktgemeinderat Mörnsheim abgegeben. Hier werden keine Bedenken erhoben.
ggs
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