Ingolstadt
Was wird aus dem Nichtraucherschutz?

01.06.2010 | Stand 03.12.2020, 3:58 Uhr

Kistenweise Wahlunterlagen: Julia Wagner und Wieland Freund vom Bürgeramt helfen mit, den Volksentscheid am 4. Juli vorzubereiten. Dafür wurde eigens ein Sitzungssaal im Rathaus gesperrt. - Foto: Rössle

Ingolstadt (DK/mot) Für eine konsequent rauchfreie Gastronomie und mehr Lebensqualität setzen sich die Initiatoren des bayerischen Volksentscheids "Ja zum Nichtraucherschutz" ein. Am Sonntag, 4. Juli, wird abgestimmt. Gestern hat die Stadt die wichtigsten Infos vorgestellt.


Wer seine Stimme abgeben möchte, sollte einen Termin beachten: Die Wahlbenachrichtigungskarten – sie kommen von der Stadt – müssen bis Sonntag, 13. Juni, jedem Abstimmungsberechtigten zugestellt werden. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Karte erhält, aber volljährig ist, sollte sich beim Wahlamt erkundigen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Für Rückfragen ist das Wahlamt unter Telefon (08 41) 3 05 12 50 und -12 55 erreichbar.

Gerd Treffer, Sprecher der Stadt, klärte gestern in der wöchentlichen Pressekonferenz einen Irrtum auf. "Wir werden oft gefragt, ob ich auch abstimmen muss, wenn ich gegen den Volksentscheid bin", sagt er. "Ja. Denn im Prinzip ist das wie eine Wahl. Jeder ist aufgerufen, seine Stimme abzugeben."

Jeder abstimmungsberechtigte Deutsche ist im Wählerverzeichnis der Stadt automatisch eingetragen, in der er am 30. Mai mit Hauptwohnsitz gemeldet war. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde in der Zeit vom 31. Mai bis 13. Juni kann die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes bis zum 13. Juni beantragt werden. Aber Achtung: EU-Bürger dürfen an der Abstimmung nicht teilnehmen. Deutsche, die erst seit drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Bayern gemeldet sind, dürfen ebenfalls nicht abstimmen.

Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit der Briefwahl. Anders als bei der vergangenen Bundestagswahl können Briefwahlunterlagen gemäß den Bestimmungen des Landeswahlrechts nur beantragt werden, wenn einer von drei Gründen vorliegt: Abwesenheit am Abstimmungstag aus wichtigem Grund, Verlegung der Wohnung oder Hauptwohnung ab dem 31. Mai in einen anderen Stimmbezirk oder berufliche Gründe, Krankheit, hohes Alter, körperliche Behinderung beziehungsweise eine Haftstrafe. Die erleichterte Briefwahl wie bei der Bundeswahl ist erst möglich, wenn Bayern die neue Gesetzgebung auf Landesebene umgesetzt hat, erläuterte Andreas Perlinger, der bei der Stadt für die Wahl zuständig ist.

Der Antrag für die Briefwahlunterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Der Antrag kann aber auch formlos schriftlich gestellt werden. Alternativ können die Briefwahlunterlagen unter www.ingolstadt.de ab Montag, 7. Juni, auch online beantragt werden.

Die Briefwahlunterlagen gibt es auch im Wahlamt der Stadt Ingolstadt im Neuen Rathaus, Kleiner Sitzungssaal im II. Stock, Rathausplatz 4 – Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 17.30 Uhr und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr. Anders als bei der Bundestagswahl können die Briefwahlunterlagen nur von nahen Familienangehörige abgeholt werden. Sie brauchen eine Vollmacht.

Die Briefwahlunterlagen werden dem Wahlamt kostenlos zugeschickt, in einen der Rathausbriefkästen eingeworfen oder im Wahlamt abgegeben. Die Post braucht allerdings Vorlauf: Wahlbriefe, die erst am Wahlwochenende (Samstagabend oder Sonntag) in einen Postbriefkasten eingeworfen werden, kommen nicht mehr rechtzeitig an. Wer spät dran ist, kann den Umschlag am Wahlsonntag noch bis 18 Uhr bei der Stadt einwerfen – am besten in den Briefkasten am Neuen Rathaus.

Für Kurzentschlossene: Briefwahlunterlagen können noch bis zum Freitag, 2. Juli, 15 Uhr, beantragt werden. An diesem Tag hat das Wahlamt von 8 bis 15 Uhr geöffnet.