Ingolstadt
Warnschuss für Frau Wirtin

Konkrete Beweise für Bedrohung fehlen: Bekannte Gastronomin kommt mit Geldbuße davon

09.03.2015 | Stand 02.12.2020, 21:34 Uhr

Ingolstadt (DK) Dickes blaues Auge für eine Ingolstädter Gastronomin – natürlich nur im übertragenen Sinne. Aber damit wird die 39-jährige Altstadtwirtin wohl leben müssen und auch können, denn das Schöffengericht, vor dem sie wegen schweren Raubes und schwerer räuberischer Erpressung angeklagt war (DK berichtete am 26. Februar), hat sie gestern mit einer Geldbuße von 7500 Euro davonkommen lassen, weil die Beweislage für die Tatvorwürfe nach Auffassung des Gerichts nur sehr bedingt verwertbar ist. Das Verfahren wird, sofern der Betrag bis Ende des Monats gezahlt wird, endgültig eingestellt. Die Frau ist damit dann auch nicht vorbestraft.

Die Anklage basierte, wie berichtet, auf den Angaben einer früheren Kellnerin, die von der Gastronomin in einem Personalgespräch wegen vermuteter Unregelmäßigkeiten bei Abrechnungen unter Druck gesetzt und zur Kündigung gedrängt worden sein will. Dabei sollte von der Chefin auch ein Küchenmesser ins Spiel gebracht worden sein, das – quasi zur Unterstreichung einer verbalen Drohkulisse – während des Gesprächs von ihr „auf den Tisch geknallt“ worden sei.

Genau dieser Anklagepunkt hatte den Fall für die Wirtin so brisant gemacht: Bei einer erwiesenen Bedrohung mit einer Waffe und unter Berücksichtigung der weiteren Vorwürfe, wonach der Kellnerin Bargeld und ihr Handy abgenommen worden sein sollen, wäre tatsächlich auf schweren Raub zu erkennen gewesen – mit einer Mindeststrafe von drei Jahren Haft, für die keine Bewährung möglich gewesen wäre.

Das Schöffengericht unter Vorsitz des stellvertretenden Amtsgerichtsdirektors Christian Veh hörte in der gestrigen Fortsetzung des Verfahrens noch einige Zeugen aus dem Kreis der Barkeeper und Kellnerinnen des von der Gastronomin geführten Lokals. Obwohl die Hauptbelastungszeugin diesen früheren Kollegen seinerzeit die von ihr als bedrohlich empfundene Situation bei dem Personalgespräch geschildert haben will, konnte sich im Zeugenstand niemand mehr konkret an die Messergeschichte erinnern. Eine Kellnerin sagte aus, dass sie sehr wohl Hinweise auf Abrechnungsmanipulationen der bewussten Kollegin gehabt habe. Die junge Frau hatte die Chefin damals auch auf angebliche Unregelmäßigkeiten hingewiesen.

Vorsitzender Veh regte nach der Beweisaufnahme an, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Das Gericht könne keine hinreichenden Beweise für eine Bedrohung feststellen, wohl aber erkennen, dass die Wirtin gegen alle Regeln des Arbeitsrechts eine Mitarbeiterin zur Kündigung gedrängt habe. Allein das blieb letztlich auch an der Angeklagten hängen. Sie muss den auferlegten Betrag in drei gleichen Teilen ans Frauenhaus, ans Hollerhaus und an den Verein Jugendhilfe der Region 10 zahlen.