Pfaffenhofen
Waldarbeiten in Coronazeiten

Der Bayerische Waldbesitzerverband gibt bekannt, was momentan erlaubt ist und was nicht

02.04.2020 | Stand 02.12.2020, 11:37 Uhr
Auch in Coronazeiten stehen im Wald verschiedene Arbeiten an. −Foto: Arzberger

Pfaffenhofen - Bei vielen Waldbesitzern herrscht eine gewisse Verunsicherung, ob es während der Ausgangssperre erlaubt ist, sich um seinen Wald zu kümmern.

Dazu geben die Waldbesitzervereinigung Neuburg-Schrobenhausen und der Bayerische Waldbesitzerverband bekannt, was unter gewissen Voraussetzungen möglich ist.

So ist bei der Waldarbeit der Kontakt zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren. Jedoch sind die Vorgaben der Arbeitssicherheit ernst zu nehmen und einzuhalten. So kann der Mindestabstand ohne Probleme eingehalten werden, denn es genügt, wenn sich eine weitere Person in Sicht- oder Rufweite befindet. Diese Person muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten und einen Notruf abzusetzen. Die Alleinarbeit ist in bäuerlichen Betrieben nur ausnahmsweise zulässig, allerdings sind dann weitere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Geeignete Vorkehrungen sind beispielsweise das Tragen eines Mobiltelefons mit Notruffunktion, der Einsatz einer Personen-Notsignal-Anlage bei Arbeiten mit der Seilwinde und das Informieren der Angehörigen über den Arbeitseinsatz, den Arbeitsort und den Rückkehrzeitpunkt. Auch Nachbarschaftshilfe ist unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen weiterhin möglich. So sollte die Fahrt in den Wald getrennt erfolgen, jeder eigenes Werkzeug verwenden, die Möglichkeit die Hände zu waschen (Wasserkanister und Seife vorhalten) gegeben sein und der Mindestabstand eingehalten werden.

Trotz der Einschränkungen gibt es dringende Waldarbeiten, die zu erledigen sind. So werden durch die Coronakrise erhebliche Auswirkungen auf den Holzmarkt erwartet. Teilweise sind diese jetzt schon zu spüren. So wurde die Abnahme von Papierholz bereits gestoppt. Durch Exportbeschränkungen, fehlende Arbeiter in der Holzindustrie und nachfolgenden Betriebszweigen wird auch die Abnahmemenge von Rundholz wahrscheinlich sinken. Verschärfend kommt ein zu erwartender starker Käferbefall in diesem Jahr hinzu. So sind für den Frühling warme Temperaturen mit wenig Niederschlag prognostiziert: optimale Bedingungen für den Borkenkäfer. Waldbesitzer sind angehalten ihre Bestände regelmäßig zu kontrollieren. Befallene Bäume müssen gefunden und zeitnah entnommen werden, um eine Ausbreitung des Käfers zu verhindern. Auch die weitere Aufarbeitung des im Februar entstandenen Sturmholzes genießt hohe Priorität. Hier sind jedoch die Vorgaben der Arbeitssicherheit unbedingt zu beachten oder Profis mit den Arbeiten zu beauftragen.

Durch die zu erwartende schlechte Abfuhr von Holz und die zu erwartenden Käferholzmengen, ergeben sich für die kommenden Wochen große Holzmengen, die gelagert werden müssen. Doch hier gibt es staatliche Hilfen, die diesen wirtschaftlichen Schaden zum Teil ausgleichen. So können bei Lagerung von Käferholz mit einem Mindestabstand von 500 Metern zum nächsten Nadelwaldbestand Förderungen beantragt werden. "Werden Sie hier bereits jetzt aktiv und suchen Sie nach geeigneten Lagerplätzen", rät der Verband. Diese seien eventuell vorzubereiten, auszubauen und aufzuschottern. Um Förderung zu erhalten, sind Holzlagerplätze vom Revierleiter abzunehmen. Die WBV Neuburg-Schrobenhausen ist auf der Suche nach Holzlagerplätzen. Hier sind Gemeinden angesprochen, die sich mit der WBV in Verbindung setzten sollten.

Auch die Frühjahrspflanzung zählt zu den aktuellen Betriebsarbeiten. Agrar- und Landhandel sind von den Schließungen ausgenommen. So ist eine Abholung von Forstpflanzen oder Pflanzenschutzmittel weiterhin möglich. Auch können Zäune weiterhin bei den Abholstellen der WBV und den Baumschulen abgeholt werden. "Nehmen Sie jedoch bitte zuvor telefonischen Kontakt auf. Für eine staatliche Förderung ist vor Beginn von waldbaulichen Arbeiten, wie der Wiederaufforstung, eine Antragstellung und Bewilligung nötig", heißt es weiter. Da sich die Pflanzzeit dem Ende zuneigt und somit eine Bewilligung kaum noch rechtzeitig erfolgt, können Pflanzungen auf den Herbst verschoben werden.

PK