Ingolstadt
Waffenstillstand

Landgericht stellt Verfahren gegen Jäger ein

30.04.2015 | Stand 02.12.2020, 21:21 Uhr

Ingolstadt (jhh) Am Landgericht ist am Donnerstag ein Rechtsstreit zu Ende gegangen, der sich über fast zwei Jahre hingezogen hat. Auf der Anklagebank saß ein 66-Jähriger aus dem Kreis Neuburg-Schrobenhausen. Er war im Juli 2013 vom Amtsgericht Neuburg zu einer Zahlung von 3000 Euro verurteilt worden, weil er Waffen und Munition nicht ordnungsgemäß verwahrt haben soll.

Bei einer Kontrolle sei Vertreterinnen des Landratsamtes ein Gewehr aufgefallen, das samt Munition unverschlossen im Keller des Angeklagten gestanden habe, hieß es damals. Außerdem fand sich im nicht versperrten Wagen des Mannes Munition. Der Jäger erklärte im Verfahren, er wollte am Tag der Kontrolle mit seiner Waffe und den Patronen zu einem Waffenhändler fahren, weswegen die Sachen nicht sicher verwahrt gewesen seien. Dieser Argumentation wollte das Gericht aber nicht glauben und sprach den Mann wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig. Der legte Berufung ein.

Der Fall ging schließlich über das Landgericht in Ingolstadt per Revision an das Oberlandesgericht in München, das den Fall schließlich zur Neuverhandlung nach Ingolstadt zurückverwies. Dort saßen sich die Prozessparteien am Donnerstag deswegen zum wiederholten Mal gegenüber, sechs Zeugen warteten darauf, abermals auszusagen.

Dabei wurde deutlich, dass Richter Konrad Kliegl keinen großen Sinn darin sah, die Beweisaufnahme noch einmal neu aufzurollen. Zumal laut Oberlandesgericht Gegenstand der Verhandlung lediglich die Frage einer Ordnungswidrigkeit war. Er schlug deswegen vor, das Verfahren einzustellen. Damit waren der Angeklagte, sein Anwalt Peter Greeske und Staatsanwältin Birgit Piechulla einverstanden. Fraglich war allerdings, wer die nicht unerheblichen Verfahrenskosten zu tragen hat, die sich im Streit durch vier Instanzen angesammelt haben. Entschieden wurde schließlich, dass der Angeklagte seine Auslagen aus der ersten Instanz vollständig und die des Berufungsverfahrens zu 50 Prozent zu tragen habe. Den Rest übernimmt die Staatskasse. „Ein gutes Ende eines Verfahrens, das nicht sehr gut gelaufen ist“, resümierte Kliegl.

Der 66-Jährige wird dennoch für fünf Jahre auf Waffen verzichten müssen. Das Landratsamt hatte ihn für unzuverlässig erklärt und ihm die Eignung zum Waffenbesitz abgesprochen. Auch dagegen klagte er durch mehrere Instanzen bis zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, wo er allerdings unterlag. Seine Waffen hat er mittlerweile verkauft.