Wolfsburg (dpa
VW wehrt sich

Beschwerde gegen Durchsuchung von Kanzlei

30.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:23 Uhr

Wolfsburg (dpa/AFP) VW hat Beschwerde gegen die Durchsuchung der Anwaltskanzlei Jones Day eingelegt, die der Konzern mit der Aufklärung des Diesel-Skandals beauftragt hat. Die Staatsanwaltschaft München teilte gestern mit, wenn der Ermittlungsrichter seinen Beschluss nicht selbst ändere, werde eine Strafkammer des Landgerichts München darüber entscheiden.

Das könnte in den nächsten Wochen geschehen. Die Beschwerde allein hindere die Staatsanwaltschaft aber nicht, die beschlagnahmten Unterlagen weiter auszuwerten. VW bestätigte lediglich, Beschwerde eingelegt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft München II will herausfinden, wer an der manipulierten Abgas-Software bei Audi-Diesel-Motoren und an den falschen Versprechen gegenüber Autokäufern in den USA beteiligt war. Sie hat deshalb ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen des Verdachts des Betruges und der strafbaren Werbung eingeleitet. Es würden bereits erste Zeugen vernommen, sagte ein Sprecher.

Unterdessen hat VW in den USA eine weitere außergerichtliche Einigung erzielt. Wie die US-Niederlassung des Konzerns mitteilte, zahlt VW zehn Bundesstaaten im Rahmen der Vereinbarung eine Entschädigungssumme von insgesamt rund 157 Millionen Dollar (146 Millionen Euro). Damit werden Klagen wegen Verstößen gegen die Umwelt- und Verbraucherschutzgesetze beigelegt.