Regensburg
Voßkuhle: Rechtsstaat ist nicht selbstverständlich

17.05.2019 | Stand 02.12.2020, 13:57 Uhr
Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, verkündet das Urteil. −Foto: Uli Deck/Archivbild

Als nicht selbstverständlich hat Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, den Rechtsstaat bezeichnet. In anderen europäischen Ländern sei die Justiz als unabhängige dritte Gewalt im Staat geschwächt worden, sagte er am Freitag in Regensburg mit Blick auf Nachbarländer wie Polen oder Ungarn. „Wir beobachten das sehr.“ In der oberpfälzischen Stadt trafen sich die Präsidenten der Landesverfassungsgerichte und des Bundesverfassungsgerichts zur Jahrestagung.

Unter anderem hätten sich die Teilnehmer über das Instrument der Verfassungsbeschwerde ausgetauscht, das Bürgern die Möglichkeit biete, sich aktiv für ihren Rechtsschutz einzubringen, sagte der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Peter Küspert. Bürger, die sich in ihren Grundrechten verletzt sehen, könnten ihre Beschwerden an das Bundes- oder Landesverfassungsgericht richten. Die Länder, in denen es das Mittel der Verfassungsbeschwerde gebe, hätten gute Erfahrungen damit gemacht. Von der Verfassungsbeschwerde werde rege Gebrauch gemacht, sagte Voßkuhle. Allein in Karlsruhe gebe es jährlich etwa 6000 Verfahren.

In der kommenden Woche findet in Karlsruhe ein dreitägiges Bürgerfest zum Grundgesetz-Jubiläum statt, bei dem Interessierte das Bundesverfassungsgericht besichtigen können. Er werde von seiner täglichen Arbeit berichten und Fragen der Bürger beantworten, sagte Voßkuhle. Besonders am Grundgesetz sei unter anderem, dass es nach 70 Jahren noch Lösungen für aktuelle Fragen biete, sagte Küspert.

dpa