Kühbach
Vorwürfe gegen Lotterschmid

Initiator eines Bürgerbegehrens wirft Gemeindechef "Manipulation" vor

30.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:43 Uhr

Kühbach (SZ) Dem Vorwurf, seine Mitarbeiter eingeschüchtert und ein offizielles Schriftstück manipuliert zu haben, sieht sich der Kühbacher Bürgermeister Johann Lotterschmid gegenüber.

Seit Anfang März sammelt Werner Böhm in Kühbach Unterschriften für ein zweites Bürgerbegehren. Mit ihm soll der Bau der neuen Kläranlage verhindert werden. Bereits vor über einem Jahr hat der Gemeinderat Kühbach ein ähnliches Bürgerbegehren einstimmig abgelehnt. Nun haben die Initiatoren in einem zweiten Anlauf rund 380 Unterschriften zusammengetragen - 330 wären in Kühbach notwendig.

Eingereicht werden müssen die Unterschriften in der Gemeindeverwaltung, so sieht es der Gesetzgeber vor. Hier nämlich kann im Melderegister geprüft werden, ob diejenigen, die ihren Namen angegeben haben, auch tatsächlich in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt, die Unterschriften mithin gültig sind. Den Weg wollte der Initiator des Bürgerbegehrens, Werner Böhm, jedoch nicht gehen. Der Grund: Er misstraut dem Chef der Gemeindeverwaltung, Bürgermeister Johann Lotterschmid. In einem Schreiben an unsere Zeitung zweifelt Böhm an, dass Lotterschmid die Listen "seriös und vertrauensvoll" behandeln werde. Der Bürgermeister stehe dem Begehren "feindlich gegenüber". Er habe den Gemeindebediensteten die Teilnahme an den Unterschriftenlisten mit "Androhung einer Abmahnung" untersagt. Zudem hätten beim ersten Bürgerbegehren "Manipulationen" stattgefunden, es seien im Ablehnungsbescheid Wörter vertauscht worden, erhebt Böhm schwere Vorwürfe gegen den Bürgermeister.

Johann Lotterschmid will das nicht auf sich sitzen lassen. Gegenüber unserer Zeitung sagte er, er habe zu keinem Zeitpunkt irgendeinem Mitarbeiter gedroht oder auch nur Andeutungen in diese Richtung gemacht. Im besagten Ablehnungsbescheid wurden lediglich die Worte von Werner Böhm wiederholt, dabei sei "ein Wort verdreht" worden. Lotterschmid nennt die Vorwürfe "lächerlich", gut sein lassen will er den Vorfall aber nicht. Deshalb hat er nun einen Anwalt eingeschaltet und will auf Unterlassung dieser für ihn an den Haaren herbeigezogenen Beschuldigungen klagen. Von seinen Mitarbeitern hat er sich nun schriftlich bestätigen lassen, dass er ihnen nie gedroht habe.

Bang ist Johann Lotterschmid ob des zweiten Versuchs eines Bürgerbegehrens nicht. Die Ausführungen im Infoblatt zum aktuell angestrebten Bürgerentscheid unterschieden sich nicht wesentlich von den Formulierungen der früheren Dokumente, stellte der Bürgermeister fest.

Tatsächlich wird im "Bürgerbegehren II." erneut gefordert, dass die Firma Pfeifer in Unterbernbach - die namentlich nicht genannt wird - von der Einleitung der Abwässer ausgeschlossen wird. Das geht aus Sicht der gemeindlichen Anwälte nicht. Sie hatten zudem kritisiert, dass im Bürgerbegehren über zwei Kläranlagen - Kühbach und Paar - entschieden werden soll. Das sei irreführend. Das Bürgerbegehren II. betrifft nun wiederum die Paarer und die Kühbacher Kläranlage. Bürgermeister Johann Lotterschmid wäre es deshalb am liebsten, ein Gericht würde die Sache ein für alle Mal klären.