Wolnzach
Vorsichtsmaßnahmen gegen Ausbreitung der Geflügelpest

"Wir tun alles, was zu tun ist": Örtliche Halter und Züchter reagieren besonnen

20.01.2021 | Stand 23.09.2023, 16:32 Uhr
Für Hausgeflügel können Wildvögel in der Übertragung der Geflügelpest gefährlich werden. Laut Veterinäramt ist deshalb beispielsweise beim Füttern oder Tränken auf eine strikte Trennung zu achten. −Foto: Florian Schuh/dpa-tmn

Wolnzach - Geflügelpest. Hochansteckend, mit verheerenden Auswirkungen auf gesamte Bestände - so sie sich denn ausbreiten kann. Um genau das zu vermeiden, hat das Veterinäramt im Landratsamt Pfaffenhofen Verhaltensregeln herausgegeben, die dringend zu beachten sind. "Wir alle tun das, was wir tun können", sagt dazu Siegfried Eiba, Vorsitzender der Hallertauer Vogelfreunde mit Sitz in Wolnzach. Grund zur Panik bestehe im Moment allerdings keineswegs, ihm seien im Umkreis keinerlei Krankheitsfälle bekannt.

Und doch gibt es durchaus Grund zur Vorsicht, vor allem bei kleinen Beständen, meint Josef Höckmeier, Betreiber der Eschelbacher Hähnchenmast - und damit eines professionellen Großbetriebs mit derzeit rund 50000 Mastplätzen. "Um einen Ausbruch zu vermeiden, müssen vor allem hier wirklich alle Auflagen eingehalten werden." In Großbetrieben wie dem seinen seien solche Vorgaben wie die Hygieneschleuse oder das Vermeiden von Wildvogelkontakt beim Tränken oder Füttern der Tiere ohnehin Standards, die akribisch einzuhalten seien.

Seit Oktober ist es auch in Deutschland immer wieder zu Fällen von Geflügelpest gekommen. Laut "Agrar heute" gab es zunächst erste Krankheitsfälle bei rund 400 Wildvögeln und mehrere Ausbrüche bei Geflügel vorwiegend in den Küstenregionen. Außerdem meldeten das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Frankreich, Dänemark, Irland, Belgien, Spanien, Italien, Norwegen, Schweden, Polen, Slowenien und Kroatien Wildvogelfälle beziehungsweise Ausbrüche von HPAI, des Subtyps H5, bei Geflügel. Mitte Januar wütete demnach im Landkreis Cloppenburg die Geflügelpest des Typs H5N8 in einem Betrieb mit 14500 Puten, der komplette Bestand wurde gekeult. Der erste Fall klassischer Geflügelpest wurde dann am 7. Januar auch in einer privaten Vogelhaltung im bayernnahen Hessen festgestellt: 16 Pfauen verendeten; Diagnose Virus Subtyp H5 N8.

Recht gelassen sieht dennoch Siegfried Eiba, Vorsitzender des Vereins "Hallertauer Vogelfreunde" mit Sitz in Wolnzach, die Situation. Denn es seien ihm keinerlei Geflügelpest-Fälle in der Umgebung bekannt. Außerdem: "Jeder von uns leistet seinen Beitrag und beachtet die Vorgaben." Anders als in Vorjahren, als die allseits beliebte Wolnzacher Geflügelschau, die seit vielen Jahrzehnten im Dezember zahlreiche Besucher an zwei Öffnungstagen anzog, hat die Geflügelpest-Warnung aktuell darauf dieses Mal keinerlei Auswirkungen gezeigt: Wegen Corona war die Ausstellung ohnehin kein Thema gewesen, so Eiba weiter. Brieftaubensport betreibt seit über 50 Jahren Peter Schwarzhuber aus Larsbach, ist damit erklärter Fachmann in Praxis und Theorie. Aktuell, sagt er, gibt es für seine Tiere ohnehin keine Freiflüge, die Tauben sind im Stall. Durch entsprechende Überdachung darauf achten, dass beispielsweise kein Wildvogelkot von oben in die Voliere fallen kann, das sei ohnehin angebracht: "Ansonsten ist die Geflügelpest für Brieftauben und uns Züchter weniger ein Thema." Recht gibt ihm in dieser Einschätzung der Deutsche Brieftaubenzüchterverband, der zum Auftreten der Geflügelpest und den damit einhergehenden Verordnungen schreibt: "In den meisten hier bekannt gewordenen Fällen besteht, wenn überhaupt, nur eine Stallpflicht für Geflügel. In diesen Fällen sind (Brief-)Tauben nicht betroffen. (...) Denn zum Geflügel im Sinne des Paragrafen 1, Absatz 2, Nummer 2 der (im Hinblick auf die Stallpflicht maßgeblichen) Geflügelpest-Verordnung gehören Tauben nicht; diese Privilegierung unserer Tiere resultiert daraus, dass Tauben allenfalls als passive Überträger des HPAI H5N8 infrage kommen."

WZ

Karin Trouboukis