"Vorgeschriebener Anspruch"

28.05.2008 | Stand 03.12.2020, 5:53 Uhr

Die Beratung und Abstimmung über die Aufwandsentschädigung fand ohne sie statt: Ruth Dorner (rechts) und Franz Düring (rechts), in der Mitte Oberbürgermeister Thomas Thumann. - Foto: oh

Neumarkt (DK) Der Stadtrat von Neumarkt hat in seiner Sitzung am Dienstagabend die Höhe der Aufwandsentschädigung für die beiden Stellvertreter des Bürgermeisters festgelegt.

Ruth Dorner (CSU) und Franz Düring (UPW), die Stellvertreter von Oberbürgermeister Thomas Thumann (Freie Wähler), hatten für die Dauer der Beratung und Beschlussfassung den Saal verlassen.

Wie Thumann betonte, handelt es sich bei der Aufwandsentschädigung um kein Gehalt und keine Vergütung für die Bürgermeister. Vielmehr sei dies ein gesetzlich vorgeschriebener Anspruch auf Entschädigung für die durch die Tätigkeit als Bürgermeister entstehende erhöhte Inanspruchnahme. Er machte den Vorschlag, die Aufwandsentschädigung für Dorner und Düring in der Höhe zu gewähren, wie sie auch die bisherigen Stellvertreter erhalten hatten. Der Stadtrat folgte diesem Vorschlag.

Gemäß Artikel 134, Absatz 4 des Kommunalen Wahlbeamtengesetzes (KWBG) hat ein ehrenamtlicher weiterer Bürgermeister Anspruch auf eine angemessene Entschädigung nach dem Maß seiner besonderen Inanspruchnahme.

Die Höhe der Entschädigung ergibt sich dabei aus der Anlage des KWBG und ist gestaffelt nach der Größe der Gemeinde und der Stellung der Gemeinde, ob kreisangehörig oder kreisfrei oder Große Kreisstadt. Entsprechend dieser Vorgaben wurde die Höhe der Entschädigung nun vom Stadtrat für die beiden Bürgermeister festgelegt. Sie beträgt für die Bürgermeisterin in den nächsten sechs Jahren exakt 590,19 Euro und für den Zweiten Bürgermeister genau 531,17 Euro.