Neuburg
Von Teilzeit zurück in Vollzeit

Verbrieftes Recht auf Rückkehr in Vollzeit gefordert Flexible Arbeitszeiten im Tarifvertrag regeln

21.12.2017 | Stand 02.12.2020, 17:02 Uhr

Neuburg (DK) Für die rund 33 000 Beschäftigten im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hängt viel davon ab, wie die politischen Weichen in Berlin gestellt werden: Wie viel ist künftig in der Lohntüte? Wird Arbeiten in der Nacht oder am Wochenende zur Normalität? Was passiert mit der Rente? Mit Blick auf eine mögliche Neuauflage der Großen Koalition hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) jetzt eine "Arbeits- und Sozial-Agenda" gefordert. Die NGG Schwaben richtet einen eindringlichen Appell an die Bundestagsabgeordneten: "Es muss klar sein, dass die Interessen der Beschäftigten nicht unter die Räder kommen".

Die Arbeitszeit ist der NGG dabei besonders wichtig: 8200 Menschen im Landkreis haben nach Angaben der Arbeitsagentur eine Teilzeitstelle - trotz Hochkonjunktur. Das sind 22 Prozent mehr als noch vor fünf Jahren. Dabei werden 86 Prozent aller Teilzeitjobs von Frauen erledigt. Gewerkschafter Tim Lubecki sieht in den Zahlen einen klaren Auftrag an eine neue Bundesregierung: Nötig sei ein verbrieftes Rückkehrrecht auf Vollzeit.

"Wer seine Arbeitszeit für die Kindererziehung oder die Pflege der Angehörigen runterfährt, der muss danach auch wieder voll in den Job zurückkehren können." Genau dafür habe bereits ein Gesetz auf dem Tisch gelegen, das am Widerstand der Union gescheitert sei. Sollte es wieder zur Großen Koalition kommen, dürfe diese "Von-Teilzeit-zu-Vollzeit-Garantie" nicht noch einmal verschleppt werden.

Auch die Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes, wie sie Arbeitgeberverbände fordern, lehnt die NGG Schwaben strikt ab. "13-Stunden-Tage und Dauerverfügbarkeit per Smartphone können nicht die Arbeitswelt von morgen sein. Wer flexible Arbeitszeiten braucht, kann sie per Tarifvertrag regeln", sagt Lubecki.

Genauso wenig dürfe an den Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohn gerüttelt werden: "Nur wenn die Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufschreiben, können sie die Stunden auch korrekt bezahlen. Darauf ist jeder ehrliche Unternehmer angewiesen. Wer an die Dokumentationspflicht will, der öffnet dem Lohnbetrug Tür und Tor", betont der Gewerkschafter.

Nötig sei zudem ein kräftiger Nachschlag beim Mindestlohn. "Wir brauchen einen zweistelligen Euro-Betrag als unterste Lohngrenze. Das geht nur, wenn dahinter auch ein deutlicher politischer Wille steht. Genau das erwarten Mindestlohn-Empfänger von der neuen Bundesregierung", macht Lubecki in der Pressemitteilung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten deutlich.