Hilpoltstein
Von Grund auf veraltet

18.08.2010 | Stand 03.12.2020, 3:46 Uhr

Hilpoltstein (HK) Der Bundesfinanzhof hat gefordert, die Berechnung der Grundsteuer grundsätzlich neu zu ordnen. Eine Aufgabe, die vermutlich an den Kommunen hängen bleibt. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine einfache Lösung geben wird", sagt Hilpoltsteins Kämmerer Herbert Walter.

Grundsteuer bezahlt, wer ein Grundstück sein Eigen nennt. Diese berechnet sich aus mehreren Elementen, darunter auch aus dem so genannten Einheitswert. Dieser soll alle sechs Jahre in einer Hauptfeststellung für alle Gebäude einer Gemeinde neu festgelegt werden – so zumindest die Theorie. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Daten aus dem vorigen Jahrhundert stammen. "Die letzte Hauptfeststellung war am 1. Januar 1964", erklärt Herbert Walter, der Kämmerer der Stadt Hilpoltstein. In den neuen Bundesländern werden sogar Werte aus 1935 verwendet. Die Daten zur Erhebung der Grundsteuer sind also hoffnungslos veraltet.
 

Wie die neue Lösung aber aussehen soll, bleibt noch offen. Es stellen sich mehrere Fragen. "Früher wurde die Hauptfeststellung von den Finanzämtern vorgenommen", sagt Walter. "Wie wird das nach der Änderung sein? Wird das dann an die Gemeinden abgegeben" Dadurch würden weitere Kosten sowie erheblicher Mehraufwand entstehen.

Andererseits stellt sich auch die Frage, nach welchen Kriterien Grundstücke im Fall einer neuen Hauptfeststellung bewertet werden sollen. Denn die Kriterien, die 1964 Anwendung gefunden haben, seien heute nicht mehr zeitgemäß, so Walter. Der Bewertungsprozess muss also ebenfalls auf den neuesten Stand der Dinge gebracht werden. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine einfache Lösung geben wird."

Dass jedoch etwas getan werden muss, da ist auch er sich sicher. "Es ist ja schon seit langer Zeit angedacht gewesen. Eine Reform ist da sicher notwendig." Mit einer neuen Hauptfeststellung, bei der die Einheitswerte an die aktuellen Realwerte der Grundstücke angeglichen werden, gehe aber nicht zwangsläufig eine höhere Grundsteuer einher. "Der Wert wird nicht einfach vervielfacht."

Ein wichtiges Element bei der Berechnung der Grundsteuer ist der so genannte Hebesatz. Dieser wird von der Gemeinde jedes Jahr neu bestimmt und ist ein Teil der Gleichung, aus der sich die Steuer für den jeweiligen Grundstücksbesitzer ermittelt. Praktisch bedeutet das, dass die Gemeinden, sollte es nötig sein, durch eine Anhebung des Hebesatzes die Grundsteuer erhöhen könnten.

Wieviel Angst vor einer höheren Abgabe sollte ein Grundstücksbesitzer also haben? "Man muss dann schauen, dass etwa das Gleiche für den Bürger herauskommt", beruhigt Walter. "Null", sagt Steuerberater Helmut Lorenz. Aber auch er befürwortet eine Neuordnung. "Die alten Einheitswerte müssen abgeschafft werden." Er ist außerdem der Meinung, dass in Zukunft die Berechnung der Grundsteuer komplett den Gemeinden überlassen werden sollen.