Von Gifhorn nach Ingolstadt

24.09.2015 | Stand 02.12.2020, 20:46 Uhr

Ingolstadt (rh) Die hohe finanzielle Leistungskraft der Stadt beruht vor allem auf den Einnahmen aus der Gewerbesteuer, die von den Betrieben gezahlt wird. Der Kämmerer bekommt im Fall Audi – was bei anderen vergleichbaren Industriekonzernen aber genauso gilt – sein Geld nicht von der VW-Tochter direkt, sondern von der Konzernmutter Volkswagen.

Basis ist der sogenannte Steuermessbetrag, den das Finanzamt Gifhorn in Niedersachsen festlegt. Die Summe richtet sich nach dem Ertrag des Gesamtkonzerns. In früheren Jahren war als zweiter Faktor das Gewerbekapital maßgeblich, doch diese Regelung hat der Gesetzgeber inzwischen abgeschafft. Da Volkswagen viele verschiedene Betriebsstätten hat, wird der Messbetrag des Finanzamtes Gifhorn nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt. Dieser wiederum ist abhängig von den Löhnen der am jeweiligen Standort beschäftigten Mitarbeiter.

Die Steuersumme, die auf Ingolstadt entfällt, wird von der Stadtkämmerei mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert, der schon seit Langem 400 Punkte beträgt. Das bedeutet: Steuermessbetrag mal vier ergibt die Summe, die Volkswagen an die Stadt Ingolstadt zu überweisen hat.

Die Kommunen können ihren Hebesatz selbst bestimmen und damit indirekt auch Wirtschaftsförderung betreiben. So haben Regensburg (425), Erlangen (440) und Würzburg (420) einen höheren Satz als Ingolstadt, während die Nachbargemeinden Manching (325), Kösching (380) und Lenting (340) tiefer liegen. Wegen des Steuergeheimnisses nennt Kämmerer Albert Wittmann keine konkreten Summen einzelner Steuerzahler. Doch es gilt als Faustregel, dass im Durchschnitt mehrerer Jahre etwa die Hälfte der Ingolstädter Einnahmen vom Volkswagenkonzern kommt. Netto verbleiben der Stadt jedoch weniger, denn derzeit müssen 17 Prozent der Gewerbesteuer als Umlage an Bund und Land abgeführt werden.