Lampertshofen
Von den Unteren und den Oberen

Grundherrschaft im Raum Schrobenhausen: Vortrag bei den Heimatforschern am Freitag

12.03.2019 | Stand 23.09.2023, 6:13 Uhr
Norbert Pichler
Max Direktor spricht am Freitag über Grundherrschaft im Schrobenhausener Land. Themen sind das Salbuch (Einkünfteverzeichnis) der Hofmark Edelshausen 1593, aber auch das Schloss Sandizell, das Stammhaus der Grafen von Sandizell. Sie gehörten zu den größten Grundherrn im Raum Schrobenhausen. −Foto: Pichler

Lampertshofen (SZ) Beim bevorstehenden Stammtisch der Familien- und Heimatforscher aus dem Schrobenhausener Land hält Max Direktor, Archivpfleger für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, am kommenden Freitag einen Vortrag mit dem Titel "Grundherrschaft - Beispiele aus dem Raum Schrobenhausen".

Dass freie Bauern ihre Felder bewirtschaften, ist heute selbstverständlich. Jahrhundertelang war das jedoch anders: Fast der gesamte Grund und Boden und die dazugehörigen Höfe waren grundherrschaftlich gebunden.

Das Eigentum an Grund und Boden war zweigeteilt in Ober- und Untereigentum. Der Obereigentümer, der Grundherr, übergab einen Hof und den dazugehörigen Grund einem Untereigentümer, den Grunduntertan oder Grundhold, der ihn bewirtschaftete. Dafür musste der Grundhold dem Grundherrn Abgaben in Form von Geld und Naturalien zahlen, aber auch Arbeiten für ihn verrichten. Während es dem Grundherrn frei stand, sein Eigentum zu veräußern, musste der Untertan immer die Genehmigung des Grundherrn einholen.

Am Beispiel der Dörfer Sandizell und Hörzhausen will Direktor im Rahmen des Referats aufzeigen, wie vielgestaltig die Grundherrschaft war. Da ist zunächst das Dorf Sandizell, in dem alle Bauern Grundholden des Freiherrn - später Grafen von Sandizell - waren. Ganz anders Hörzhausen: Insgesamt zwölf verschiedene Grundherren traten hier auf. Der größte ist das Kloster Indersdorf, dann die Freiherrn von Haslangkreit, natürlich auch der bayerische Kurfürst selbst und die Ortskirche, deren Eigentum einen wichtigen Teil der Einkünfte eines Pfarrers ausmachte.

Erst im Jahr 1848, im Jahr der später gescheiterten Revolution, wurde die Grundherrschaft in Bayern aufgehoben. Der Bauer erhielt nun das volle Eigentumsrecht über Hof und Grundstücke, musste dem Grundherrn aber eine Entschädigung zahlen. Da die meisten Bauern die geforderte Summe nicht aufbringen konnten, zogen sich die Zahlungen in Form von Bodenzinsen noch viele Jahrzehnte hin.

Max Direktor beleuchtet nicht nur diesen oft vernachlässigten Aspekt unserer Geschichte, sondern zeigt auch, wie die grundherrlichen Archivalien - die uns überliefert sind und zum Teil bis ins Mittelalter zurückreichen - für die Ergründung der Orts- und Familiengeschichte genutzt werden können und in welchen Archiven sie jeweils zu finden sind.

Der Vortrag dieses lokalhistorisch-prägenden Themengebiets beginnt am kommenden Freitag, 15. März, um 19.30 Uhr und findet im Gasthaus Felbermaier in Lampertshofen statt. Jeder Interessierte ist dazu eingeladen. Das Forschertreffen selbst beginnt bereits etwas vorher, um 18 Uhr, wie bislang auch besteht die Möglichkeit, mitgebrachte Sterbebilder einscannen zu lassen.

Norbert Pichler