München
Von 5 auf 10 000 Euro: Flohmarktkrug beschäftigt Gericht

07.11.2019 | Stand 02.12.2020, 12:40 Uhr
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München. −Foto: Sven Hoppe/dpa

Ein skurriler Rechtsstreit um einen vermeintlich billigen Keramikkrug vom Flohmarkt hat das Landgericht München II beschäftigt. Der auf einem Münchner Flohmarkt für fünf Euro erstandene Krug mit Zinndeckel stellte sich nämlich später als Antiquität aus dem 16. Jahrhundert heraus - im Wert von etwa 10 000 Euro.

Der Flohmarktkäufer aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hatte den Krug ursprünglich für 1000 Euro über eine Internetplattform weiterverkaufen wollen. Ein Käufer aus Jülich in Nordrhein-Westfalen kaufte das gute Stück zu dem Preis - bekam den Krug aber nicht.

Da der Oberbayer mittlerweile erkannt hatte, welches kostbare Stück er auf dem Flohmarkt ergattert hatte, wollte er den sogenannten Bartmannskrug aus dem Westerwald nicht mehr hergeben. Der Internetkäufer zog vor Gericht, weil er den Krug, der vermutlich aus der der Töpferwerkstatt des bekannten Künstlers Anno Knütgen stammte, unbedingt haben wollte.

Wie das Landgericht am Donnerstag berichtete, musste es letztlich doch nicht urteilen. Nach einigem Verhandeln einigten sich die beiden Parteien darauf, dass der Krug nun für 4000 Euro nach Jülich geht. „Ende Krug - alles Krug“, kommentierte eine Justizsprecherin.

dpa