Schrobenhausen
Vom Flickenteppich zum Einheitsbrei

Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union tritt nun in Kraft: Was bedeutet das?

25.05.2018 | Stand 23.09.2023, 3:20 Uhr

Schrobenhausen (SZ) Datenschutz - ein Thema, das in Zeiten der Digitalisierung und des ständig wachsenden Einflusses der Sozialen Medien nicht nur die Politik umtreibt.

Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) trifft nicht nur Großkonzerne, sondern auch Vereine.

Nun ist es offiziell und verpflichtend: Die DSVGO der Europäischen Union ist seit Freitag anzuwenden. Die Verordnung hat das Ziel, den Umgang mit personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen im gesamten Gebiet der europäischen Union zu vereinheitlichen. Dadurch soll zum einen der Datenschutz von Endverbrauchern geschützt und zum andern der Datenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes erleichtert werden.

So weit, so gut. Mit besserem Schutz persönlicher Daten - besonders im Daten-Dschungel des World Wide Web - werden viele einverstanden sein. Vereinheitlichung auf einem Sachgebiet, das einem rechtlichen Flickenteppich innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU gleicht, klingt ebenfalls gut.

Welche Daten man zu welchem Zweck verwendet und erhebt, muss künftig im Gegensatz zur bisherigen Gesetzeslage viel deutlicher erklärt und dargelegt werden. Wer gegen diese Verordnung verstößt, dem blühen hohe Strafen, sehr hohe Strafen. Bis zu vier Prozent des Umsatzes vom Vorjahr beziehungsweise bis zu maximal 20 Millionen Strafe drohen den Unternehmen. Bei solch horrenden Summen kommt zunächst Panik auf. Dennoch trifft die Verordnung vor allem größere Konzerne, die einen völlig anderen Umgang mit Daten haben und vor allem kommerzielle Zwecke verfolgen.

Ob es sich dabei um eine Erleichterung handelt, sei zunächst einmal dahingestellt. Besonders öffentliche Stellen wie Vereine stehen nun vor einer Herausforderung: Besonders wenn sie Webseiten betreiben oder Daten der Mitglieder anderweitig veröffentlicht und weitergegeben werden, muss jeder einzelne um Zustimmung gebeten werden. Die Vereinsmitglieder können nun ebenfalls Widerspruch einlegen, Einsicht in die Daten verlangen, sie gegebenenfalls berichtigen oder sogar sperren lassen.

Vereine in kleineren Gemeinden wie der BSV Berg im Gau haben ebenfalls eine große Anzahl an Mitgliedern - 650 sind es in Berg im Gau. Vorsitzender Peter Baierl geht die Änderung recht entspannt an: "Wir haben uns schon schlau gemacht und lassen das auf uns zukommen. " Der Vorsitzende denkt nicht, dass es zu größeren Problemen kommen sollte, da er nicht glaubt, dass einzelne Vereinsmitglieder ein Problem damit hätten, ihren Namen und ihre Verdienste bei einer Ehrung oder zu anderen Anlässen zu veröffentlichen. Dennoch übt Baierl auch Kritik: "Die neue Verordnung ist natürlich ein Schritt gegen das Ehrenamt, der mehr kaputt macht als richtet. " Lese man die DSVGO zum ersten Mal, verstehe man zunächst nichts, sagt der Vorsitzende des BSV Berg im Gau, aber beschäftige man sich ein wenig damit, seien schnell Lösungen gefunden. Beim Nachwuchs hat sich der Verein Formulare vom Bayerischen Fußballverband unterschreiben lassen und sich die Berechtigungen der Eltern schriftlich eingeholt. Mit einer Unterschrift habe man also schon die halbe Miete. "Schulen und Zeitungen arbeiten ja schließlich auch so", sagt Baierl. Ändern könne man sowieso nichts: "So wie es kommt, kommt's eben", sagt der Vorsitzende.

Der SC Mühlried hat aktuell etwa 940 Mitglieder. Bei einer solchen Anzahl scheint es schwer zu sein, auf jeden Einzelnen eingehen zu können. Stellvertretender Vorsitzender Harald Reisner sagt, der Verein habe sich in den vergangenen zwei Monaten intensiv mit der DSVGO auseinandergesetzt: "Den vorgeschriebenen Posten des Datenschutzbeauftragten übernimmt der Vorsitzende Hans Berger und die Formulare für die Fotorechte sind auch von allen unterschrieben. " Datenschutz sei ein wichtiges Thema, das man nicht schleifen lassen dürfe, sagt Reisner. Dennoch findet er es ärgerlich, dass die Vereine strenge Auflagen erfüllen müssen, während im Alltag so viele Daten freiwillig auf den Social-Media-Plattformen preisgegeben werden. Angst vor größeren Zwischenfällen hätte der SCM jedoch auch nicht: "Wir sind ja keine Juristen, da bleiben schon Zweifel, dass versehentlich etwas schief läuft", so Reisner. Jedoch glaubt auch er nicht, dass jemand von den Mitgliedern den Verein in die Bredouille bringen könnte und hofft: "Wo kein Kläger, da kein Richter. "

Kristina Blum