Vom Aufhebungsvertrag bis zur Kinderbetreuung

Die Corona-Pandemie konfrontiert die Bürger mit immer neuen Herausforderungen auch in rechtlicher Hinsicht - Rechtsanwälte bieten Beratung

16.04.2020 | Stand 02.12.2020, 11:32 Uhr
Rund um das Thema Corona gibt es in vielen Bereichen rechtliche Unsicherheit. Wer Fragen hat, sollte sich fachlichen Rat bei einem Anwalt holen. −Foto: pixabay

Die deutlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie sorgen bei vielen Menschen für erhebliche Verunsicherung.

 

In den vergangenen Wochen ist ein steigenden Bedarf an juristischen Hilfestellungen und Unterstützungen deutlich spürbar.

Im Zentrum stehen arbeitsrechtliche Themen. Auch Fragen zu anstehenden oder geplanten Reisen sowie die juristischen Konsequenzen von angeordneten Quarantänen beschäftigen die Menschen.

Viele rechtliche UnklarheitenUm das Corona-Virus möglichst effektiv einzudämmen, treffen Behörden zahlreiche Vorkehrungen. Die außergewöhnlichen Umstände führen zu einer Umstellung des gewohnten Alltags und zu vielen rechtlichen Unklarheiten. Bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um Corona ist ein erfahrener und spezialisierter Anwalt kompetenter Ansprechpartner.

Wenn Arbeitnehmer an Corona erkranken oder ihr erkranktes Kind pflegen, gelten die üblichen vereinbarten Regelungen im Krankheitsfall. Außerdem ist zu beachten: Arbeitnehmer unter Quarantäne erhalten von ihrem Arbeitgeber den Lohn für maximal sechs Wochen weiter gezahlt. Arbeitgeber können sich die ausgezahlten Beträge von der zuständigen Behörde erstatten lassen. Wenn Arbeitnehmer während der Quarantäne arbeitsfähig sind und laut Arbeitsvertrag die Möglichkeit für Homeoffice besteht, können Arbeitgeber dies anordnen.

Auch Reisende benötigen oft den fachlichen Rat eines Anwalts. Je nachdem, ob jemand eine Pauschalreise gebucht hat oder als Individual-Tourist reisen will, gelten unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen. Bei Pauschalreisen sind nach deutschem Reiserecht die Veranstalter dazu verpflichtet, eine Umbuchung anzubieten oder den gesamten Preis zu erstatten. Wenn jemand einen Mietwagen oder eine Unterkunft individuell gebucht hat, gelten die nationalen Gesetze des jeweiligen Reiselandes.

Bei Flugausfall Geld zurückWird ein Flug gestrichen, dann erhält der Kunde sein Geld zurück. Wenn jemand seinen Flug selbst stornieren möchte, besteht ein Anspruch auf Rückerstattung nur, wenn eine Reisewarnung besteht.

Viele Eltern müssen sich aktuell um eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder bemühen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Wenn Eltern kurzfristig keine Betreuung finden, können sie einige Tage zu Hause bleiben und erhalten weiterhin Lohn. Lösungen für einen längeren Zeitraum müssen mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Möglichkeiten sind beispielsweise Arbeiten im Homeoffice sowie bezahlter oder unbezahlter Urlaub.

Viele Unternehmen geraten jetzt während der Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage. Mitunter steht eine Insolvenzanmeldung im Raum. Um als zahlungsunfähig zu gelten, genügt es, wenn lediglich zehn Prozent der fälligen Verbindlichkeiten nicht bezahlt werden können. Um eine Insolvenz zu vermeiden, können beispielsweise mit Lieferanten verbindliche Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarung treffen. Damit verschieben sie die Fälligkeit der Forderungen. Dafür ist jedoch ganz wichtig, dass sie diese Vereinbarungen schriftlich schließen. Das erfordert keine besondere Form, notfalls genügt bereits eine Bestätigung der jeweiligen Lieferanten per E-Mail. Zudem stehen staatliche Überbrückungs- und Betriebsmittelkredite für solche Unternehmen zur Verfügung, die von der Corona-Krise betroffen sind. Um dabei keine Zeit zu verlieren, empfiehlt es sich, bei der Beantragung von Krediten erfahrene Sanierungsexperten einzuschalten, um den Betrieb nicht als Ganzes zu gefährden.

DK