Wolnzach
Volksfestklägerin ist als Badaufsicht unerwünscht

23.05.2018 | Stand 23.09.2023, 3:19 Uhr
Die Badaufsicht der Wasserwacht wird Saison für Saison neu eingeteilt. −Foto: WZ-Archiv/Hammerschmid

Wolnzach (WZ) Die Volksfestklägerin hat heuer keine Badesaisonkarte erhalten, obwohl sie seit Jahren ehrenamtlich für die Wasserwacht tätig ist. Sie sei nicht gewollt, habe sie erfahren. Der Markt Wolnzach stellt das ganz anders dar: Nachdem sie jetzt Klage eingereicht hat, sei eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihr undenkbar. Von einem Hausverbot im Bad könne aber nicht die Rede sein.

Seit etwa zehn Jahren habe sie als Mitglied der Wasserwacht im Wolnzacher Schwimmbad viele Dienststunden als Badaufsicht geleistet. "Das habe ich immer sehr gerne getan", schreibt sie. Als "kleine Anerkennung" habe sie dafür eine kostenlose Jahreskarte für das Schwimmbad erhalten, heuer allerdings zu ihrem Erstaunen nicht. Nachdem sie sich das dafür notwendige Erweiterte Polizeiliche Führungszeugnis eingeholt und sich wie jedes Jahr auf den Dienstplänen als Badaufsicht eingetragen hatte, habe sie "über Dritte" erfahren, dass der Markt Wolnzach ihre Mitarbeit im Wolnzacher Schwimmbad untersagt hätte. Begründung: "Ich sei dort unerwünscht."

Vermutlich könne der Markt sein "Hausrecht nach eigenem Gutdünken" ausüben, so die Volksfestanwohnerin weiter. Aber ihr fehle eine stichhaltige Begründung dafür, dass sie aus den Dienstplänen gestrichen wurde - nicht von ihren Kollegen der Wasserwacht, sondern ausdrücklich vom Markt Wolnzach. Weder habe sie sich nämlich irgendwelcher Vergehen schuldig gemacht, noch habe sie die Freude an ihrem Ehrenamt verloren, das wolle sie ausdrücklich festhalten, schreibt sie weiter. Den Weg an die Öffentlichkeit habe sie deshalb ganz bewusst gesucht, um die Dinge aus ihrer Sicht darzustellen und Antworten zu erhalten.

Und die geben die Verantwortlichen im Wolnzacher Rathaus - Bürgermeister Jens Machold und Badchef Hans Widmann - auch bereitwillig, haben schon einige E-Mails und telefonische Anfragen beantwortet, nachdem die Volksfestklägerin ihr Schreiben an alle Gemeinderäte und unsere Zeitung geschickt hatte.

"Es ist richtig, dass wir sie aus den Dienstplänen gestrichen haben", so Widmann auf Anfrage - und erklärt das Prozedere im Detail: Jedes Jahr vor Saisonbeginn lege der Wasserwachtvorsitzende Martin Koske die Dienstpläne zur Badaufsicht vor, um sie vom Markt absegnen zu lassen. "Heuer haben wir den Namen der Klägerin aus der Liste gestrichen, das ist korrekt", so Widmann. "Man muss doch verstehen können, dass wir keine ehrenamtlichen Dienste von jemandem in Anspruch nehmen wollen, der jetzt gegen uns klagt." Durch die Klage habe das Verhältnis zu ihr eine andere Dimension angenommen. Nicht vergessen dürfe man auch, dass der Markt seit Einreichen ihrer Volksfestpetition im Frühjahr 2014 keine Konsequenzen gezogen hatte und sie erst seit Klageeinreichung erstmals von der Badaufsichtsliste gestrichen hat. Natürliche Folge: der Verlust der Saisonkarte. Die bekommen laut Widmann nämlich bei Weitem nicht alle ehrenamtlich Engagierten der Vereine oder der Wasserwacht, sondern nur jene, die sich für bestimmte Dienste, wie beispielsweise eben in der Badaufsicht, besonders einbringen. Vehement widerspricht er auch der Darstellung, dass man gegen sie ein Hausverbot verhängt habe. "Das ist nicht richtig", so Widmann; er sei auch von Gemeinderäten diesbezüglich schon angesprochen worden, weil im Brief der Klägerin von "Hausrecht nach Gutdünken" die Rede sei. Selbstverständlich könne sie das Schwimmbad gerne besuchen und sich auch bei der Wasserwacht weiter einbringen, wie das viele andere Wasserwachtler auch täten - auch sie übrigens ohne kostenlose Saisonkarte.

Nicht stehen lassen möchte er auch, dass sie "von Dritten" erfahren habe, dass sie heuer nicht zur Badaufsicht eingeteilt sei. "Dazu gibt es einen E-Mail-Verkehr mit dem Vorsitzenden der Wasserwacht", so Widmann. Er sei es schließlich auch gewesen, der sie informiert habe.

Bürgermeister Jens Machold bestätigt Widmanns Darstellung in allen Punkten und wird sogar noch deutlicher: "Wir haben in jüngster Vergangenheit ja mit der Klägerin leider immer wieder erfahren müssen, dass uns die Dinge am Ende ganz anders ausgelegt werden." Erst habe man ein Gespräch geführt und schon an Annäherung gedacht, dann sei postwendend der Antrag auf Baustopp für die Arbeiten an der Festhalle gekommen und wenig später die Klage. "Das spricht für sich, aber eben nicht für Vertrauen in den Markt." Das Streichen von der Badaufsichtsliste sei unter den gegebenen Umständen "nur konsequent".

Stichhaltige Begründungen wünscht sich die Volksfestanwohnerin, eine Erklärung dafür, warum ihr Einsatz nicht mehr gewollt ist: "Ich denke, das steht mir nach all den Jahren der ehrenamtlichen Tätigkeit, die nicht zuletzt auch im Interesse der Gemeinde war, zu." Schließlich habe sie sich während ihres Dienstes niemals etwas zu schulden kommen lassen. Wichtig ist ihr auch noch eines: "Dass ich meinen ehrenamtlichen Dienst nicht freiwillig, sondern zwangsweise aufgegeben habe."
 

Karin Trouboukis