Ingolstadt
Volksfeste nun erlaubt oder nicht?

01.07.2021 | Stand 04.07.2021, 3:33 Uhr

Ingolstadt - Während in Nürnberg der temporäre Freizeitpark "NürnBärLand" als Ersatz für das Volksfest eröffnet wird, ist dies in Ingolstadt weiterhin nicht möglich.

Der DK berichtete in der gestrigen Ausgabe über die Debatte dazu im Ausschuss für Sport, Veranstaltungen und Freizeit. Die zuständige Regierung von Oberbayern verweist auf die rechtliche Einordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums, wonach mobile oder temporäre Freizeitparks Veranstaltungen seien und diese derzeit landesweit untersagt sind.

Oberbürgermeister Christian Scharpf kritisiert jetzt, dass es keine individuellen Einzelfallentscheidungen in verschiedenen Regierungsbezirken geben dürfe, die zu Ungleichbehandlungen führen: "Wir brauchen klare und einheitliche Regelungen für alle. Hier ist der Freistaat gefordert", heißt es in einer Mitteilung. Denn auch Stadtrat und Stadtverwaltung in Ingolstadt würden Schaustellern und Marktkaufleuten nach einer langen Durststrecke gerne Möglichkeiten bieten, wieder ihre Geschäfte aufzubauen und Geld zu verdienen. Scharpf: "Die übergeordneten Behörden teilen uns aber mit, dass Volksfeste und temporäre Freizeitparks nicht erlaubt seien. "
Dem Vernehmen nach will sich der Ministerrat kommende Woche mit möglichen Öffnungen für Volksfeste und temporäre Freizeitparks oder Ausnahmegenehmigungen hierfür befassen. Das "NürnBärland" befindet sich übrigens nicht in der Stadtmitte, wie falsch im DK berichtet, sondern auf dem Volksfestgelände.

DK