Vierfache Mutter bleibt in Haft

28.07.2008 | Stand 03.12.2020, 5:43 Uhr

Ingolstadt (DK) Sichtlich gezeichnet von fast drei Monaten Haft in anderer Sache saß eine 27 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Eichstätt gestern vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Ingolstadt. Dreifachen Betrug warf Staatsanwalt Frank Nießen ihr vor, im Grunde keine allzu großen Fälle. Da die Angeklagte aber zum wiederholten Mal wegen einschlägiger Delikte mit der Justiz zu tun hatte, kam die vierfache Mutter nicht mehr mit Bewährung davon.

Das Urteil lautete auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten und entsprach genau der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 27-Jährige am 15. Oktober 2007 über ein Internetauktionshaus eine Spielekonsole für 357 Euro zum Kauf angeboten hatte, wohl wissend, dass sie die Ware gar nicht liefern konnte. Am 18. Dezember hatte sie zudem per Telefon verschiedene Waren im Wert von 484 Euro für die Firma ihres Mannes bestellt, obwohl sie kein Geld mehr hatte. Zuletzt hatte die Angeklagte am 10. März 2008 wiederum eine Spielekonsole per telefonischer Absprache verkauft, ohne anschließend zu liefern.

All das räumte die junge Frau vor Gericht über ihren Verteidiger ein. In einem Fall sei der Schaden bereits wieder gutgemacht, in den beiden anderen bemühe sich seine Mandantin darum, erklärte der Anwalt. Die 27-Jährige ist aber ohne Arbeit, ihr Mann lebt von Bezügen nach Hartz IV – "wie wollen Sie das denn machen", fragte daher Vorsitzender Richter Roland Walentin. Das Ehepaar hat zudem anderweitig rund 30 000 Euro Schulden.

Erst am 12. März 2008 war die Mutter – ihr jüngstes Kind ist gerade mal fünf Monate, das älteste sechs Jahre alt – wegen Betrugs zu einem Jahr und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Noch zwei Tage zuvor hatte sie eine der Straftaten begangen, für die sie sich gestern verantworten musste.

Der Verteidiger versuchte dagegen, eine "gnädige Entscheidung" zu erreichen und wollte auf Bewährung hinaus. Seine Mandantin habe sich mit den Taten auseinandergesetzt, zeige Einsicht und ehrliche Reue. Doch da führe kein Weg hin, erklärte Vorsitzender Walentin nach dem Urteil, trotz aller Tränen der Angeklagten. Die Frau habe schon einmal eine Chance erhalten, als eine Freiheitsstrafe gegen Auflagen ausgesetzt worden war. Das sah auch der Staatsanwalt so: Im Wissen um die Verantwortung für ihre kleinen Kinder habe sie dennoch weitere Betrügereien begangen.