Regensburg
Verwirrspiel um Lkw-Brand

Schöffengericht glaubt Angeklagten aus dem nördlichen Landkreis keine seiner Versionen

11.01.2013 | Stand 03.12.2020, 0:37 Uhr

Regensburg (hzs) Der Kurierdienstfahrer Reinhard P. (34, Name geändert) aus dem nördlichen Landkreis Pfaffenhofen muss sich vor dem Schöffengericht Regensburg unter Vorsitz von Vizepräsident Norbert Brem wegen vorsätzlicher Brandstiftung und Vortäuschen einer Straftat verantworten.

Obwohl er bei der Polizei ein „Geständnis“ abgelegt hatte, glauben ihm Staatsanwaltschaft und Richter kein Wort.

In den frühen Morgenstunden des 3. Januar 2012 brannte der Lkw des Angeklagten vor der Laderampe eines Regensburger Autoteilehändlers völlig aus. Am Fahrzeug, der Ladung und dem Gebäude entstand ein Schaden von zusammen rund 46 000 Euro.

Den Ermittlern erzählte er kurz darauf, dass er von zwei maskierten Männern überfallen worden sei. Während ihn der eine von hinten festhielt, hätte ihm der andere seine Autoschlüssel abgenommen. Er habe sich jedoch losreißen und einem von ihnen einen Schlag ins Gesicht versetzen können. Daraufhin seien die beiden geflüchtet. Eine Verfolgung habe er nach kurzer Zeit abgebrochen. Als er zu seinem Fahrzeug zurück kehrte, habe dies bereits so stark gebrannt, dass er es selbst nicht mehr löschen konnte. Schließlich stellte er die Vermutung auf, dass es die Täter auf einen Schlüsselbund abgesehen haben könnten, mit dem er Zugang zu insgesamt sieben Autohändlern und Teilehändlern gehabt hatte. Seine Angaben waren allerdings so widersprüchlich und teilweise abenteuerlich, dass ihm die Kripobeamten auch nach einer fünfstündigen Vernehmung kein Wort glaubten.

Nach einer Zigarettenpause tischte der den Vernehmungsbeamten eine völlig andere Version auf. Danach will er sich im Führerhaus eine Zigarette angezündet haben. Dabei sei ihm sein „Zippo“ aus der Hand gefallen und habe an einer „Scheiß-Ölflasche“, die im Fußraum umgefallen und aus der Benzin ausgelaufen war, den Brand ausgelöst.

Die weiteren Ermittlungen ergaben aber, dass der Angeklagte zur Zeit des Brandes gar nicht mehr in Besitz des fraglichen Schlüsselbundes war. Tatsächlich hatte er diesen am Silvestertag bei einem Autohändler in der Adolf-Schmetzer-Straße versehentlich stecken lassen und vergessen. Äußerungen des Angeklagten anlässlich seiner polizeilichen Vernehmung („Der Ersatz der Schlüssel koste viel Geld, das er sich bei seinen familiären und finanziellen Verhältnissen nicht leisten könne“) brachte die Ermittler zu der Überzeugung, dass er das Fahrzeug bewusst in Brand gesetzt hatte, um Repressalien durch seinen Arbeitgeber zu entgehen.

Vor Richter Norbert Brem wiederholte er seine Version von dem Überfall. Das anders lautende Geständnis habe er nur abgegeben, weil er endlich nach Hause zu seiner Familie wollte. Die Kripobeamtin habe ihm erklärt, dass er nur nach einem Geständnis gehen könne. Deshalb habe er sich diese Lügengeschichte einfallen lassen. Doch Brem glaubte ihm weder die eine, noch die andere Geschichte, da selbst Fußspuren der vermeintlich flüchtigen Täter fehlten. Die als Zeugin vernommene Kripobeamtin wies den Vorwurf, sie hätte den Angeklagten unter Druck gesetzt, weit von sich. Nach der Aussage seines früheren Arbeitgebers hätte der Angeklagte keine Konsequenzen durch den Verlust des Schlüsselbundes zu befürchten gehabt.

Der Prozess wird am 21. Januar mit weiteren Zeugen und dem Gutachten des Brandsachverständigen des Landeskriminalamtes fortgesetzt. An diesem Tag soll auch das Urteil gesprochen werden.