Ingolstadt
Vertraulicher Ansprechpartner in Nürnberg

Laut Stadtratsbeschluss wird ab Januar externe Ombudsstelle für städtische Mitarbeiter eingerichtet

30.08.2019 | Stand 02.12.2020, 13:10 Uhr
Die städtischen Beschäftigten in den Rathäusern und Außenstellen sollen sich als "potenzielle Hinweisgeber" vertrauensvoll an eine fränkische Anwaltskanzlei wenden können. −Foto: Hammer

Ingolstadt (DK) Am 1. Januar soll eine Nürnberger Anwaltskanzlei als Ombudsstelle für die Belegschaft der Ingolstädter Stadtverwaltung und der Beteiligungsgesellschaften ihre Arbeit aufnehmen.

Die Tätigkeit der externen Vertrauensanwälte ist nach einem einstimmigen Beschluss des Stadtrates zunächst auf zwei Jahre befristet. Nach diesem Zeitraum soll das jetzt eingeführte Hinweisgeber-System evaluiert und den Stadträten erneut zur Diskussion vorgelegt werden.

Anders als das vorgesehene Compliance-Regelwerk, das erst nach der Kommunalwahl wieder auf die Tagesordnung des neuen Stadtrates kommen soll, ist die Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle noch von der amtierenden Vollversammlung in der Juli-Sitzung verabschiedet worden. Die Opposition hatte mehrfach darauf gedrängt, mit dieser Personalentscheidung nicht noch länger zu warten. In der nichtöffentlichen Beratung vor der Sommerpause waren fünf Rechtsanwaltskanzleien mit jeweils unterschiedlichen Angeboten genannt worden.

"Sämtliche angefragten Rechtsanwälte sind in renommierten Kanzleien tätig", heißt es im Stadtratspapier des Rechtsreferenten Dirk Müller, "und zeichnen sich durch anerkannte und profunde praktische Erfahrung als sogenannte Ombudsperson bzw. Compliance-Vertrauensanwalt zur Korruptionsprävention aus. "

Als "wirtschaftlich ausgewogenstes Paket" blieb nach Auffassung von Referent Müller die Beauftragung der Nürnberger Kanzlei übrig, die ohne Gegenstimmen vom Stadtrat den Zuschlag erhielt. Sie wird laut Beschluss auf der Basis von Kostenpauschalen arbeiten. "Potenzielle Hinweisgeber", lautet die Aufgabenbeschreibung, sollen "Vertrauen in das Hinweisgebersystem und zu der Ombudsperson als Ansprechpartner finden. " Dadurch sollen "Hinweise kanalisiert und es soll vermieden werden, dass Interna und Anschuldigungen an die Öffentlichkeit gelangen; sofern sie im Einzelfall öffentlich werden, soll die Verwaltung ,Reaktionszeit' gewinnen, auf Nachfragen von dritter Seite angemessen reagieren zu können".

Wie Referent Müller versichert, ist das beschlossene System so angelegt, dass "die vertrauliche Behandlung der Hinweise und die Vertraulichkeit der Hinweisgeber unter allen Umständen gewährleistet" sei. Die Ombudsperson arbeite "unabhängig und neutral" sowie "datenschutzkonform". Ein ganz entscheidender Passus: "Zwischen der Stadt und der Ombudsperson wird vereinbart, dass die Identität des Hinweisgebers nicht offengelegt wird, es sei denn, der Hinweisgeber stimmt der Offenlegung ausdrücklich zu. "

Auf entsprechende Nachfragen in der Stadtratssitzung bestätigte der künftige Ombudsmann, dass das Prinzip der Anonymität gewahrt bleibe. Wie aus der Beschlussvorlage von Referent Müller hervorgeht, ist der Nürnberger Jurist "im Rahmen der strafrechtlichen Unternehmensberatung als externer Vertrauensanwalt zur Korruptionsprävention (Ombudsmann) durch mehrere regional und international tätige Unternehmen, aber auch aus dem Klinikbereich sowie Unternehmen der öffentlichen Hand und kommunaler Gesellschaften bestellt".

Weiterer Bericht folgt.