München
Verstoß gegen Artenschutz

19.12.2018 | Stand 02.12.2020, 15:00 Uhr

Wegen eines Verstoßes gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen hat der Zoll am Münchner Flughafen einen präparierten Fischotterschädel beschlagnahmt. Nach Angaben des Zolls vom Mittwoch fehlten die gesetzlich benötigten Dokumente für eine Einfuhr in die EU.

„Die Fischotter sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen eine geschützte Tierart“, sagte ein Sprecher des Hauptzollamts München. „Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen sind kein Kavaliersdelikt. Sie können mit Bußgeldern bis zu 50 000 Euro oder mit Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden“. Das Postpaket sollte laut Zoll von Kanada nach Italien versandt werden.

PM des Zolls

dpa