Neuburg
Verstöße gegen die Stallpflicht

28.02.2017 | Stand 02.12.2020, 18:35 Uhr

Neuburg (vb) Seit dem 18. November schon heißt es für Geflügel im gesamten Landkreis: Stallpflicht. Und die gilt auch weiterhin - auf unbestimmte Zeit, wie Landratsamtspressesprecher Thomas Assenbrunner auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt.

Hintergrund ist die fpr die Tiere gefährliche Vogelgrippe (H5N8), die auch im Donaumoos und an der Bergheimer Staustufe nachgewiesen wurde.

Dennoch kommt es immer mal wieder vor, dass sich Hühnerbesitzer nicht an die bayernweit verordnete Aufstallpflicht halten. Sogar im Neuburger Stadtgebiet sieht man immer mal wieder an manchen Ecken freilaufende Hühner in Privatbesitz, wie sie im Dreck scharren - während sich andere Betriebe, die wegen der Verordnung ihre Ware von "Freilandhaltung" auf "Bodenhaltung" umetikettieren mussten, daran halten.

Dem Veterinäramt sind solche Fälle bekannt. Immer mal wieder bekommen die Amtstierärzte anonyme Hinweise aus der Bevölkerung, wenn Hühnerbesitzer sich der Stallpflicht widersetzen. "Der Besitzer wird dann vom Veterinäramt ermahnt und belehrt", erklärt Assenbrunner. "Verstößt der Halter bei einer Nachkontrolle immer noch gegen die Auflagen, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Da kann es, je nach Einzelfall, Bußgelder bis zu 30 000 Euro geben." Derzeit ist ein Verfahren eingeleitet, die übrigen Missetäter haben sich einsichtig gezeigt und ihre Tiere nach der Ermahnung im Stall eingesperrt. Assenbrunner weist auch darauf hin, dass im Fall eines Ausbruchs der Geflügelpest nicht nur die eigenen Tiere gekeult werden müssten, sondern auch eine Sperrzone rund um den Fundort eingerichtet würde. "Sind in dieser Zone andere Hühnerhalter betroffen, kann daraus auch eine Schadensersatzforderung resultieren."

Derzeit gebe es aber keine neuen Verdachtsfälle auf Vogelgrippe im Landkreis, erklärt Assenbrunner. Alle verendeten Wildtiere würden in Labore eingeschickt und untersucht.