Versorgungsstärkungsgesetz 2015 - Neues Gesetzt, neue Vorteile?

01.07.2015 | Stand 02.12.2020, 21:07 Uhr

Jüngst wurde das "GVK-Versorgungstärkungsgesetz" verabschiedet. Es soll für eine schnelle Vergabe von Facharztterimen sorgen und eine Verbesserung beim Krankengeld garantieren.

Kassenpatienten müssen im Schnitt 24 Tage länger auf einen Facharzt-Termin warten als Privatpatienten. Diesem Missstand sowie die zunehmend schlechtere Versorgung mit Ärzten auf dem Land will Bundesgesundheitsminister Gröhe mit seinem neuen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz den Kampf ansagen. Jüngst wurde das Versorgungsstärkungsgesetz im Bundestag verabschiedet.

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz schneller zum Facharzttermin
Kassenpatienten sollen in Zukunft binnen vier Wochen einen Facharzttermin erhalten. Es werden die kassenärztlichen Vereinigungen in die Pflicht genommen, innerhalb der nächsten sechs Monate, sogenannte Terminservicestellen einzurichten. Wer einen HNO- oder Frauenarzttermin braucht, hat die Möglichkeit, sich direkt an die Terminservicestelle zu wenden. Für alle anderen Facharzttermine müssen Kassenpatienten eine Überweisung vom Hausarzt vorlegen. Sollte es mit der Terminvergabe innerhalb von vier Wochen klappen, dürfen Kassenpatienten künftig zur ambulanten Behandlung auch ins Krankenhaus gehen.

Kritik:
Die Einrichtung sowie die Betreibung der neuen Terminservicestellen werden nach Schätzung des Gesetzgebers zweistellige Millionenbeträge verschlingen. Bei der Terminvergabe besteht keinerlei Anspruch auf die Vermittlung zu einem bestimmten Wunscharzt oder in nächster Nähe zum Wohnort. Die Entfernung zur Facharztpraxis soll allerdings zumutbar sein, wobei auch die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Rolle spielen soll. Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Ulrike Mascher, kritisierte im dpa-Interview zum neuen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, dass die Wurzel des Übels mit den Terminservicestellen nicht beseitigt werde: "Solange es für Ärzte lukrativer ist, Privatpatienten zu behandeln, werden gesetzlich Versicherte benachteiligt bleiben."

Verbesserung der medizinischen Versorgung auf dem Land

Durch das neue GKV-Versorgungsstärkungsgesetz soll der Unterversorgung von Ärzten in ländlichen, strukturschwachen Gebieten entgegengewirkt werden. Hierzu sollen Ärzte mit stärkeren finanziellen Anreizen für eine Niederlassung in ländlichen Gegenden bewegt werden. Arztpraxen in überversorgten Regionen sollen nur noch bei Bedarf nachbesetzt werden.

Kritik: Die ursprünglichen Vorgaben aus dem Gesetzesentwurf sind im aktuellen Gesetz deutlich aufgeweicht worden. So soll, laut AOK Bundesverband, eine Kassenärztliche Vereinigung erst aktiv werden, wenn für bestimmte Arztgruppen und Planungsbereiche ein Versorgungsgrad von 140 Prozent erreicht sei: "Ein solcher Wert wird allerdings nur in sehr seltenen Fällen erreicht. Als überversorgt gilt ein Bereich auch weiterhin, wenn der Versorgungsgrad 110 Prozent erreicht hat. Ab diesem Wert "kann" die Kassenärztliche Vereinigung wie bisher bereits Arztsitze aufkaufen. In der Praxis passiert dies nur in Ausnahmefällen."

Reformierung des Krankengeldes
Mit dem neuen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz haben Kassenpatienten künftig von dem Tag an, an dem die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt ist, Anspruch auf Krankengeld - und nicht erst vom darauffolgenden Tag an. Außerdem reicht es künftig, wenn die Folgekrankschreibung erst ab dem nächsten Werktag ausgestellt wird. Bisher mussten sich die alte und die neue Krankschreibung zwingend um einen Tag überlappen. Meldungslücken übers Wochenende konnten damit zum kompletten Verlust des Krankengeld-Anspruchs führen. Dazu Stephanie Jahn, Geschäftsführerin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD): "Mit dem neuen Gesetz ist eine große Stolperfalle beim Krankengeld entschärft. In unseren jährlichen Berichten an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung hatten wir auf dieses folgenschwere Problem hingewiesen. Denn viele Patienten und Ärzte kannten die komplizierte Regelung schlichtweg nicht und das mit fatalen Auswirkungen: Ohne wieder fit für den Job zu sein, bekamen die Betroffenen kein Geld mehr von der Kasse und mussten sich Sorgen um ihre finanzielle Existenz machen."

Ambulante Leistungen
Krankenhausärzte dürfen künftig Rezepte für Medikamente oder Heilmittel ausstellen ? jedoch nur für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen. Dies gilt ebenfalls für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Für Sie als Kassenpatient bedeutet das: Sie müssen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus nicht mehr sofort Ihren Haus- bzw. niedergelassenen Facharzt aufsuchen, um sich ein Rezept oder eine Krankmeldung ausstellen zu lassen, sondern können sich dafür bis zu sieben Tage Zeit lassen.

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