Versicherungsklauseln - Worauf Versicherte achten sollten

28.01.2012 | Stand 03.12.2020, 1:53 Uhr

Günstiger Preis, lebenslange Rente, weltweiter Schutz – es hört sich nach Rundum-Sorglos-Paket an, was manche Versicherungspolicen bieten. Ob diese Versprechen jedoch auch im Schadensfall zum Tragen kommen?

Wann, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die versprochenen Leistungen gewährt werden, entscheiden die Vertragsbedingungen. Die Bedingungen sind das Kernstück einer Police, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Leider wissen nur die wenigsten Verbraucher auf welche Vertragsklauseln es ankommt, damit eine günstige Police auch zu einer guten Absicherung wird.

Die Versicherer haben ihre Vertragsbedingungen in den letzten Jahren zunehmend verbessert. Neukunden profitieren häufig von verbesserten Bedingungen. Es lohnt sich also, bei seinem Versicherer nachzufragen und den alten Tarif entweder anzupassen oder in einen neuen zu wechseln. Hier einige Beispiele der gängigsten Policen und verbesserten Bedingungen:

Private Haftpflicht: Eine sogenannte Forderungsausfalldeckung sollte im Vertrag enthalten sein: Schädigt eine andere Person den Versicherungsnehmer, verfügt dieser aber weder über eine Privathaftpflichtpolice noch über ausreichend privates Vermögen, um für den Schaden aufzukommen, springt die eigene Police ein und gewährleistet die Finanzierung. Die Police sollte Schäden ab 2.500 Euro decken, rät Boss. Zudem sollte die Police weltweit gelten. Auch Schäden von Kindern unter sieben Jahren sollten versichert sein, denn bis zu diesem Alter gelten sie als deliktunfähig – damit muss der Versicherer üblicherweise auch nicht für Schäden bezahlen.

Berufsunfähigkeit:
Der Vertrag muss den Verzicht auf die abstrakte Verweisung enthalten. Ansonsten wird die Rente erst gezahlt, wenn man neben dem eigenen Beruf auch keine vergleichbare Tätigkeit mehr ausüben kann, sagt Boss. Ein Lehrer, der berufsunfähig wird, aber noch als Pförtner arbeiten kann, würde ohne die Klausel keine Rente erhalten. Idealerweise beträgt ein Prognosezeitraum – wie lange die Berufsunfähigkeit voraussichtlich andauert - nur sechs Monate. Dann leistet der Versicherer bereits, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeit von voraussichtlich sechs Monaten vorhersagt.

Rechtsschutz: Der Versicherungsschutz sollte sich auch auf rechtliche Interessen außerhalb Europas beziehen, rät Boss. Auch Kapitalanlegerklagen sind bei Bedarf dabei mitzuversichern. Denn: Viele Unternehmen gewähren inzwischen keinen Rechtsschutz mehr bei Auseinandersetzungen um Kapitalanlagegeschäfte. Und diejenigen, die dies doch abdecken, versichern dann meist den Beistand bei einer falschen Beratung durch die Bank. Oft sind die Kosten, die für die Auseinandersetzung getragen werden gedeckelt durch einen bestimmten Betrag.

Unfall: Einschränkungen der Leistung bei sportlicher oder beruflicher Betätigung sind ungünstig. Gesundheitsschäden, die der Versicherte bei rechtmäßiger Verteidigung oder beim Bemühen zur Rettung von Menschen oder Sachen erleidet, haben als unfreiwillig erlitten zu gelten und sind in die Versicherung einzuschließen. Mitversichert sind am besten auch Tauchunfälle, kosmetische Operationen (mindestens 3.000 Euro), Schäden durch ausströmende Gase und Dämpfe, Dünste, Staubwolken, Säuren und ähnliches sowie Vergiftungen durch Nahrungsmittel.

Hausrat: Damit es im Schadensfall nicht zu Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer kommt, ist die Bedingung Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit zu empfehlen. Damit verzichtet der Versicherer darauf, seine Leistungen je nach Schwere der Schuld des Versicherten zu kürzen, sagt Boss. Gute Versicherungen für Fahrräder weisen die 24-Stunden-Klausel auf – also Schutz rund um die Uhr und nicht nur in der Zeit von 6 Uhr morgens bis 22 Uhr abends, wie sonst üblich. Auch Elementarschäden sollte der Versicherer decken, zumindest gegen einen Zusatzbeitrag.

Kfz-Haftpflicht und -Kasko: Die Deckungssumme bei der Haftpflichtversicherung beträgt am besten 100 Millionen Euro und der Geltungsbereich sollte sich auch auf das außereuropäische Ausland beziehen. Ein wichtiges Vertragsdetail ist der weitgehende Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit. Dann zahlt der Versicherer auch dann, wenn der Versicherungsnehmer einen Unfall verursacht, weil er beispielsweise noch schnell bei roter Ampel über die Kreuzung gefahren ist. Ebenfalls wichtig kann der sogenannte Verzicht auf Abzug neu für alt in der Kaskoversicherung sein. Dieser Verzicht schützt davor, dass der Versicherer besonders bei einer Lackierung oder bei Reifenersatz nicht die volle Summe der Kosten übernimmt, sondern das Alter des Fahrzeugs berücksichtigt und deshalb der Kunde auf einem Eigenanteil sitzen bleibt.