Versicherung - Kündigung der Versicherung nicht akzeptieren

26.11.2014 | Stand 02.12.2020, 21:56 Uhr

Wer zu viele Schäden verursacht, dem kann die Versicherung kündigen. Das ist bei Kfz-, Wohngebäude- und Rechtsschutz-Versicherungen durchaus üblich. So gehen Sie dagegen vor:

Wer zu viele Schäden verursacht, dem kann die Versicherung kündigen. Das ist bei Kfz-, Wohngebäude- und Rechtsschutz-Versicherungen durchaus üblich. So gehen Sie dagegen vor:

Immer häufiger trennen sich Versicherungen von unliebsamen Kunden. Dazu bedarf es in vielen Fällen nur ein oder zwei Schadensfälle, für die die Versicherung aufkommen musste. Dabei bewegt sie sich auf rechtlichen sicherem Terrain: Wenn die Versicherungsgesellschaft einen Schaden begleicht, kann sie dem Versicherten im Anschluss mit einmonatiger First kündigen. Außerdem sind Versicherer befugt, am Ende des Versicherungsjahres eine Kündigung auszusprechen. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer seinen Beitragszahlungen nicht nachkommt.

Versicherte stehen vor einem Problem
Denn es ist sehr schwierig bei einer neuen Versicherung die gleichen Konditionen zu erhalten. Trotzdem sind Versicherungsnehmer schlecht beraten, wenn sie sich voreilig auf eine sogenannte ?Vertragssanierung? einlassen, die die bisherige Versicherung möglicherweise anbietet. Dieser neue Vertrag weist jedoch unattraktive Bedingungen aus. Die Versicherungsgesellschaft möchte so ihren Kunden halten, allerdings zu ihren Spielregeln.
Ein Beispiel: Ganoven stehlen ihr Auto. Danach bietet ihnen die Versicherung nur noch eine Kfz-Haftpflicht-Police an. Kaskoschäden, etwa ein Diebstahl, sind künftig nicht mehr versichert. Gerade bei Fahrzeugen neueren Baujahres ist davon abzuraten. Der Fahrzeughalter müsste künftig für alle selbst verschuldeten Schäden auch selbst aufkommen.

Die bessere Wahl ist eine neue Kfz-Versicherung. Der Bund der Versicherten rät dabei folgendes: Den ursprünglichen Anbieter um eine ?Kündigungsumkehr? bitten. Das bedeutet, die Versicherung nimmt ihre Kündigung zurück, im Gegenzug kündigt der Versicherungsnehmer. Der Clou: Wer eine Police abschließt, muss bereits im Vorfeld angeben, von wem die Kündigung ausging. Niedrige Beitragssätze gibt es meist nur, wenn die Kündigung vom Kunden ausgegangen ist.

Eigeninitiative ist gefragt

Die neue Versicherung ist bestrebt, von Schäden im alten Vertragsverhältnis zu erfahren. Um dauerhaft preiswerten Versicherungsschutz zu genießen, ist es ratsam, eine Kündigung durch den Versicherer zu vermeiden oder frühzeitig die Initiative ergreifen, nach einer günstigeren Police Ausschau zu halten. In Ausnahmefällen informieren Versicherungen über ein drohendes Vertragsende, so dass Sie sich rechtzeitig auf einen neuen Vertrag umsteigen können.

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