Versicherung - Immobilienkauf absichern

09.02.2015 | Stand 02.12.2020, 21:40 Uhr

In aller Regel wird die Wohngebäudeversicherung beim Immobilienkauf mit erworben. Darauf sollten Käufer achten und welche Fristen entscheidend sind.

Auch in Zeiten niedriger Bauzinsen sollten Häuslebauer nicht die nötige Sicherheit außer Acht lassen. Für den Haftpflichtschutz muss bis zur Eintragung des Immobilienkaufs im Grundbuch selbst gesorgt werden. Bei selbstgenutzten Objekten reicht meist die private Haftpflichtversicherung aus. Von der Versicherungsgesellschaft sollten Sie sich aber in schriftlicher Form bestätigen lassen, dass der Schutz auch bei geplanten größeren Umbaumaßnahmen oder in der Zeit bis zum tatsächlichen Einzug seine Gültigkeit behält. Wird beispielsweise nach dem Erwerb vollständig saniert, so kann währenddessen eine eigene Bauherrenhaftpflicht zweckmäßig sein. Sollte die Immobilie länger ungenutzt oder nicht vermietet sein, ist zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ratsam. Bei etlichen Banken ist darüber hinaus eine Wohngebäudeversicherung Voraussetzung für eine preiswerte Baufinanzierung. Auf den ersten Blick ist die Absicherung gegen Schäden der Immobilie durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Co. einfacher. Denn die Wohngebäudeversicherung wird bei einem Immobilienkauf in der Regel automatisch vom Vorbesitzer übernommen. Dennoch sollten Käufer prüfen, ob die Versicherung im Grundbuch eingetragen ist.

Wohngebäudeversicherung beim Kauf prüfen

Die Uhr tickt: Einen Monat nach der Bekanntgabe der Eintragung im Grundbuch kann der neue Eigentümer die bestehende Wohngebäudeversicherung außerordentlich kündigen. Versicherungsexperten empfehlen, man solle den Umfang und die ordnungsgemäße Bezahlung der Police bereits im Vorfeld überprüfen. Ist der Vorbesitzer seiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen, kann es zu einem Versicherungsloch kommen. ?Immobilienkäufer sollten sich deshalb bei Eigentumsübergang vom Verkäufer alle Versicherungsunterlagen aushändigen lassen und sich einen Nachweis einholen, dass der Voreigentümer die laufende Versicherungsprämie bezahlt hat?, sagt Michael Schwarz, Sachversicherungsexperte bei MLP. Bei dieser Gelegenheit sollten Sie auch gleich den Leistungsumfang prüfen, um sicher zu gehen, dass dieser auch im Ernstfall ausreicht. Ebenso erspart der Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit im Schadensfall häufig Ärger.

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