München
Versicherer scheitern im Kampf ums „Bayerische“

15.11.2018 | Stand 02.12.2020, 15:14 Uhr
Ein hölzerner Hammer liegt auf der Richterbank in einem Verhandlungssaal des Landgerichts. −Foto: Uli Deck/Archiv

Wem gehört das Wort „bayerisch“? Darf ein Unternehmen dafür Exklusivrechte beanspruchen? Das muss das Oberlandesgericht München klären. Den Sieg davontragen wird voraussichtlich keine der streitenden Firmen.

Nach langwierigem Prozess über zwei Instanzen wird ein Hahnenkampf zweier Versicherungen ums „Bayerische“ aller Wahrscheinlichkeit nach mit dem Offensichtlichen enden: Ein bayerisches Unternehmen darf sich auch bayerisch nennen. Das Oberlandesgericht München forderte die Versicherungskammer Bayern und die Bayerischen Beamten Versicherungen am Donnerstag auf, ihren Streit um die exklusive Verwendung des Wortes „Bayerisch“ zu beenden. Falls die zwei Unternehmen Klage und Gegenklage nicht von sich aus zurücknehmen, stellte Richter Gunnar Cassardt bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag die Abweisung sämtlicher Forderungen in Aussicht.

Der Anlass: Die Beamtenversicherung firmiert seit 2012 unter dem Namen „Die Bayerische“. Die Versicherungskammer Bayern sieht darin einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb. „Die Bayerische“ wiederum konterte mit einer Gegenklage, der zufolge die „Versicherungskammer Bayern“ nicht als „Bayerische Versicherungskammer“ auftreten soll. Richter Cassardt dagegen empfahl beiden Unternehmen, sich wechselseitig das „Bayerische“ zu gönnen: „Die Parteien können aus unserer Sicht in Koexistenz ihre Produkte erfolgreich vertreiben und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Was nicht das Führen von Rechtsstreitigkeiten ist.“

Die Versicherungskammer sieht eine Behinderung des Wettbewerbs: Kunden könnten die Angebote der „Bayerischen“ mit denjenigen der Versicherungskammer verwechseln und die Konkurrenzfirma wegen ihres einprägsamen Namens für die größte Versicherung Bayerns halten.

Richter Cassardt und Kollegen teilen diese Einschätzung nicht: „Die Bezeichnung „Die Bayerische“ ist meines Erachtens nur der Verweis auf den Sitz des Unternehmens in Bayern.“ Und eine Behinderung des Wettbewerbs sieht der Senat auch nicht. Der Grund: Versicherungskammer Bayern und „Die Bayerische“ konkurrieren gar nicht miteinander: Erstere versichert Kommunen, Kirchen und andere öffentliche Einrichtungen, „Die Bayerische“ dagegen zielt auf Privatkunden. Zwar hat die Versicherungskammer auch Töchter im Privatkundengeschäft - aber die haben nicht geklagt. Der Senat gab den Parteien zwei Wochen Zeit - „um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen“, wie Cassardt formulierte.

dpa