Vermögenswirksamen Leistungen - Neue Küche vom Chef

12.03.2016 | Stand 02.12.2020, 20:05 Uhr

Mit Geldgeschenken vom Chef die eigenen vier Wände auf Vordermann bringen? Ja das geht! Denn Vermögenswirksame Leistungen bringen Schwung in den Bausparvertrag.

Jedem Arbeitnehmer soll es möglich sein, ein Startkapital aufzubauen. Das kann man zum Beispiel für den Kauf der ersten Wohnung verwenden. Möglich ist aber neben dem altersgerechten Umbau einer Wohnung auch die Modernisierung des selbst genutzten Eigenheims. Arbeitgeber und Staat unterstützen die Investition. Deshalb sollten sich Arbeitnehmer bei ihrem Chef erkundigen, ob die Firma vermögenswirksame Leistungen anbietet. Viele Unternehmen mit Tarifverträgen zahlen standardmäßig VL-Leistungen, in anderen gibt es Betriebsvereinbarungen oder Sonderregelungen. Anspruch auf das Geldgeschenk vom Chef haben alle Festangestellten, also Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende. Der monatliche Höchstbetrag liegt bei 40 Euro.

Mit einem Bausparvertrag Kapital aufbauen

Einen großen Wirkungsgrad erzielen vermögenswirksame Leistungen, wenn Sparer das Geld in einen Bausparvertrag einzahlen. Denn neben dem Zuschuss vom Chef eröffnet der Bausparer die Chance auf weitere Fördergelder wie beispielsweise Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. Voraussetzung: Verbraucher müssen zunächst einen zuverlässigen Bausparvertrag auswählen. Da der Bausparer vom Arbeitnehmer abgeschlossen wird und nicht vom Arbeitgeber, haben sie freie Hand, zu welcher Bausparkasse sie gehen. Anschließend muss der Arbeitgeber angewiesen werden, die VL-Leistungen dorthin zu überweisen. Ab diesem Zeitpunkt fließen die Leistungen automatisch in den Bausparer.

Das sind die finanziellen Vorteile eines Bausparers:


Geld vom Chef: bis zu 40 Euro im Monat / 480 Euro im Jahr
Staatliche Arbeitnehmersparzulage: bis zu 43 Euro im Jahr
Wohnungsbauprämie: bis zu 45 Euro im Jahr

Der Gesamtbetrag der Zuschüsse binnen sieben Jahr kann sich auf fast 4.000 Euro addieren!

Mit einem VL-Bausparvertrag sichern sich Immobilienbesitzer hohe Flexibilität. So können sie bei Bedarf auf ihren Bausparer zugreifen, etwa wenn das Haus modernisiert oder repariert werden muss. Wird der Vertrag vor Ende der siebenjährigen Regelsparfrist zugeteilt, sind Sie nicht unbedingt an die Sperrfrist gebunden, wenn Sie den Bausparvertrag für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwenden. Während der Darlehensphase können Sparer jederzeit Sonderzahlungen leisten und so das Bauspardarlehen schneller zurückführen und Zinskosten senken.

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