Vermietung - Worauf es bei der Untervermietung ankommt

21.09.2014 | Stand 02.12.2020, 22:13 Uhr

Bezahlbarer Wohnraum wird in Großstädten zu einem seltenen Gut - kein Wunder, dass viele Mieter über eine Untervermietung nachdenken. Das müssen Sie dazu wissen:

Bezahlbarer Wohnraum wird in Großstädten zu einem seltenen Gut - kein Wunder, dass viele Mieter über eine Untervermietung nachdenken. Das müssen Sie dazu wissen:

Ob sie es wollen oder nicht, die steigenden Mieten veranlassen viele Mieter, nach einem Untermieter Ausschau zu halten. Zuletzt hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass Mieter in Anlehnung an Paragraf 553 Absatz 1 des B?rgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Anspruch auf Untervermietung haben, wenn ein berechtigtes Interesse daran besteht. Von einem berechtigten Interesse ist die Rede, wenn Mieter auf diese Einnahmen zwingend angewiesen sind, etwa wenn ein Familienmitglied auszieht oder verstirbt. Nach Meinung von Mietrechtsexperten gibt es praktisch keine Handhabe f?r Vermieter, gegen eine Untervermietung vorzugehen. Der Vermieter m?sste hierf?r schon handfeste Gr?nde haben. Hat er diese und der Mieter vermietet ohne Erlaubnis unter, kann das zur fristlosen K?ndigung f?hren. Auch wenn der Mieter den Vermieter nicht vollst?ndig ?ber die Art und den Umfang der Untervermietung informiert hat, liegt im Grundsatz eine schuldhafte Pflichtverletzung vor. Auch hier kann eine K?ndigung folgen. Wenn der Vermieter wechselt, gilt die einst erteilte Erlaubnis zur Untervermietung auch weiterhin, selbst dann, wenn der Vermieter diesen Zustand stillschweigend gebilligt hatte.

Hauptmieter in der Verantwortung
Eine Untervermietung wird nur zwischen dem Haupt- und dem Untermieter geschlossen. Endet das Mietverh?ltnis zwischen Mieter und Vermieter, muss auch der Untermieter seine Koffer packen ? au?er er wird als Hauptmieter ?bernommen. Unter Umst?nden steht dem Untermieter ein Schadensersatzanspruch zu, wenn dem Hauptmieter fristlos gek?ndigt wird und der Untermieter dadruch ebenenfalls ausziehen muss. Letzen Endes bleibt der Hauptmieter auch der Hauptverantwortliche, weshalb es f?r Ihn wichtig ist, sich vertraglich gegen?ber dem Untermieter abzusichern. Das hei?t, er hat Sch?den, die ein Untermieter beim Gebrauch der Wohnung verschuldet, dem Vermieter gegen?ber zu vertreten (Paragraf 540 Absatz 2 BGB). Deshalb ist es auch f?r Hauptmieter wichtig, sich durch einen Untermietvertrag rechtlich abzusichern.

Versicherung und Fiskus
Untermieter sollten unbedingt eine private Haftpflicht- sowie eine Hausratversicherung haben. Dabei sollten sie jedoch zuvor kl?ren, ob die Versicherung die Haftpflicht gegen?ber dem Hauptmieter ?bernimmt. Aber auch bei einer Hausratversicherung ist Vorsicht geboten. Denn die meisten Versicherungstarife schlie?en den Hausrat, der Untermietern geh?rt, vom Versicherungsschutz aus. Dadurch macht es f?r einen Untermieter keinen Sinn, sich am Versicherungsbeitrag seines Vermieters zu beteiligen, weil dessen Hausratversicherung im Schadensfall wom?glich gar nicht einspringt. Sinnvoller ist es, kein Risiko einzugehen und sicherheitshalber eine eigene Hausratpolice abzuschlie?en. Da die Wohnfl?che meist relativ klein ist, ist die Versicherung meist g?nstig.

Mieter, die ihrerseits untervermieten, erzielen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Diese Einnahmen m?ssen dem Finanzamt mitgeteilt werden. In der Steuererkl?rung ist dies in der Anlage V (Eink?nfte aus Vermietung und Verpachtung) einzutragen. Versteuern m?ssen Hauptmieter allerdings nur den ?berschuss, der aus der Untervermietung generiert wird. Eine Steuerpflicht erw?chst allerdings nur dann, wenn das insgesamt zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag ?bersteigt. Die Grenze liegt f?r Ledige bei 8.354 Euro und f?r Ehepaare bei 16.708 Euro. Darunter wird keine Einkommensteuer f?llig.

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