Nürnberg
Vergewaltiger muss für sechs Jahre hinter Gitter

11.12.2018 | Stand 02.12.2020, 15:03 Uhr

Nürnberg (npe) Mehrfach soll ein 35-Jähriger mit jemenitischen Wurzeln seine Lebensgefährtin sexuell missbraucht haben.

Nun wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Mit einer Plastiktüte hat der Angeklagte den Gerichtssaal zum Prozessauftakt vor rund sechs Wochen betreten. Mit einer Haftstrafe in Höhe von sechs Jahren hat der 35-Jährige das Nürnberger Landgericht nun verlassen dürfen.

Dieser Prozess ist nichts für schwache Nerven gewesen. Mit Schlägen soll ein Mann seine Lebensgefährtin in sieben Fällen zum Sex gezwungen haben. Mit der Drohung, dem gemeinsamen Kind etwas anzutun, soll der jugendlich wirkende Mann mit dem kleinen Pferdeschwanz und den jemenitischen Wurzeln seine Lebensgefährtin mehrfach zum genauso ungewollten wie schmerzhaften Sex gezwungen haben.

Ohne falsche Scham listete die Staatsanwaltschaft die Schandtaten des Mannes detailliert auf. Zunächst sollen die sexuellen Übergriffe in der gemeinsamen Wohnung im Landkreis Bamberg, später in der gemeinsamen Wohnung im Landkreis Fürth stattgefunden haben.

Der Ablauf der sexuellen Übergriffe soll sich meistens folgendermaßen abgespielt haben: Unter Anwendung von Schlägen zwingt der Mann die Frau zum Sex. Um das Opfer gefügig zu machen, drohte der Mann laut Staatsanwalt damit, der gemeinsamen Tochter etwas anzutun. Während die heute achtjährige Tochter auf dem Sofa hockte, soll es im Schlafzimmer der Eltern wenig zärtlich zur Sache gegangen sein.

Der rabiate Mann hatte laut Anklage seine Lebensgefährtin mit wiederholten Schlägen ins Gesicht zum Liebesspiel gezwungen. Besonders häufig habe er dabei seine Frau zu besonders schmerzhaften Sexualpraktiken gedrängt. Der Mann soll sich um das Wohlergehen der Frau einen feuchten Kehricht geschert haben. Bei den Vergewaltigungen habe die Frau häufig geweint und gesagt, dass sie ihren Lebensgefährtin "hasse".

Bereits zum Prozessauftakt hatte sich der Angeklagte ob der Vorwürfe wenig einsichtig gezeigt. Von Empfindungen wie Reue schien der Mann gar meilenweit entfernt zu sein. Sogar mit seinen beiden Pflichtverteidigern lag der 35-Jährige offensichtlich von Anfang an über Kreuz.

Zum Ende der Beweisaufnahme forderte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer für den Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von sieben Jahren und sechs Monaten. Die Vertreterin der Nebenklägerin hatte sich dieser Forderung angeschlossen. Die Verteidigung verzichtete auf einen abschließenden Antrag zum Strafmaß. Das Nürnberger Landgericht verurteilte den Mann schließlich zu einer Gefängnisstrafe in Höhe von sechs Jahren.