Neuburg
Verfügung und Vollmacht

11.06.2018 | Stand 02.12.2020, 16:16 Uhr

Neuburg (DK) Seit 2009 gibt es eine gesetzliche Verankerung der Willenserklärung von Patienten, für den Fall, dass diese ihren Willen nicht mehr selbst ausdrücken können, die sogenannte Patientenverfügung.

Doch wie oft haben Patienten im Notfall solch eine Verfügung tatsächlich hinterlegt? Und wie aussagekräftig sind diese dann? Welche Form muss so eine Verfügung haben, damit sie rechtsgültig ist? Und mit welchen Kosten muss man für so eine Patientenverfügung rechnen? Diese und weitere Fragen wird Christoph Spaeth, Anästhesist und Notarzt aus Kösching, am Donnerstag, 21. Juni, um 19 Uhr in der Geschäftsstelle der AWO Neuburg am Spitalplatz C 196 im Rahmen seines Vortrags zur zentralen Bedeutung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten beantworten.