Karlsruhe
Verfolgung ausländischer Kriegsverbrechen: Weichenstellung

28.01.2021 | Stand 05.02.2021, 3:33 Uhr
Ein Bundesadler ist an der Außenstelle des Bundesgerichtshofs zu sehen. −Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt heute wichtige Weichen für die Strafverfolgung ausländischer Kriegsverbrechen in Deutschland. Bisher bringt die Bundesanwaltschaft auch Mitarbeiter fremder Regierungen und Staatsbedienstete vor Gericht. Gerade bei der Verfolgung von Gräueltaten im syrischen Bürgerkrieg nimmt Deutschland eine Vorreiterrolle ein. Es gibt aber Stimmen, denen zufolge solche Funktionsträger in anderen Staaten Immunität genießen und deshalb dort nicht verurteilt werden dürfen. Jetzt will der BGH dazu Position beziehen. (Az. 3 StR 564/19)

Im konkreten Fall geht es um einen früheren Oberleutnant der afghanischen Armee, der unter anderem drei gefangene Taliban-Kämpfer im Verhör misshandelt haben soll. Das Oberlandesgericht München hatte den Mann im Juli 2019 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Dagegen haben Anklage und Verteidigung Revision in Karlsruhe eingelegt. Verhandelt wurde bereits, der BGH verkündet direkt seine Entscheidung. Inwieweit sich die Richter dabei schon inhaltlich festlegen, ist offen. Möglich ist auch, dass sie das Verfahren aussetzen und die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.

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Ankündigung des BGH

OLG München zum Urteil vom 26. Juli 2019

GBA zur Anklage im März 2019

GBA zur Festnahme im Oktober 2018

Vorlage ans Bundesverfassungsgericht, Art. 100 Abs. 2 GG

Infos des GBA zum Bereich Völkerstrafrecht

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)

Gesetzentwurf zur Einführung des VStGB 2002

Informationen des ECCHR zum Koblenzer Folter-Prozess

dpa