Verfassungsgericht kippt strikten Feiertagsschutz ohne Ausnahmen

30.11.2016 | Stand 02.12.2020, 18:59 Uhr

Karlsruhe (dpa) Der ausnahmslose Schutz des Karfreitags in Bayern verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss festgestellt.

Die Karlsruher Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit statt. Die anerkannte Weltanschauungsgemeinschaft vertritt die Interessen konfessionsloser Menschen und will die strikte Trennung von Kirche und Staat.
 
Um die bayerische Regelung gerichtlich prüfen zu lassen, hatte die Gruppierung am Karfreitag 2007 eine Veranstaltung in einem Münchner Theater organisiert. Die zum Abschluss geplante „Heidenspaß-Party“ wurde - wie abzusehen war - untersagt.
 
Zu Unrecht, sagt nun das Verfassungsgericht. Zwar darf der Karfreitag als „stiller Tag“ laut Beschluss besonders geschützt werden. Jede Befreiungsmöglichkeit von vorneherein auszuschließen sei aber unverhältnismäßig.