Pfaffenhofen
Verfahren zu tödlichem Baggerunfall eingestellt

29-Jähriger hatte Kollegen mit 15-Tonner überfahren – Gericht stellt Mitschuld des Verunglückten fest

08.12.2011 | Stand 03.12.2020, 2:04 Uhr

Pfaffenhofen (em) Weil er seinen Kollegen mit einem 15 Tonnen schweren Bagger überrollt und getötet hat, musste sich ein 29-Jähriger nun wegen fahrlässiger Tötung vor dem Pfaffenhofener Amtsgericht verantworten. Weil der tödlich Verunglückte mit Schuld an dem Unfall trug, wurde das Verfahren gegen eine Geldbuße von 2000 Euro eingestellt.
Im April arbeitete der Angeklagte auf einer Baustelle im mittleren Landkreis.

Er fuhr – nach eigenen Angaben langsam – rückwärts. Sein 52-jährige Kollege lief mit einer Schaufel daneben. „Ich beobachte alle Spiegel,“ schilderte der Angeklagte das Geschehen. „Ich konnte den Kollegen im rechten Spiegel erkennen und sah ihn laufen. Dann schaute ich ganz kurz in den linken, dann wieder in den rechte Spiegel, da war er weg.“

Bevor der Baggerfahrer reagieren konnte, spürte er „einen Rumpler“. Er stoppte den Bagger und musste feststellen, dass er seinen Kollegen getötet hat – er hatte ihn mit dem Hinterreifen von der linken Hüfte bis zur rechten Schulter überrollt.

Der 15-Tonner hatte eigentlich einen Spiegel links, drei Spiegel rechts und eine Rückfahrtkamera, die für Rundumsicht sorgen sollen. Und doch passieren mit Baumaschinen immer wieder Unfälle – manchmal sogar tödliche. Doch spezielle Führerscheine für diese großen Geräte sind nicht erforderlich. Verhindert hätte dieser Unfall werden können, wenn der Angeklagte den Bagger gedreht hätte und dann vorwärts gefahren wäre.

Bei dem Prozess vor dem Amtsgericht wurde deutlich, dass nicht nur der Fahrer des Baggers falsch gehandelt hat: „Er hätte sofort halten müssen, als er ihn nicht mehr im Spiegel sah,“ sagte der Richter Rüdiger Reng. Doch auch der Kollege hatte sich falsch verhalten: „Im Drehbereich des Baggers darf sich niemand aufhalten“, erklärte ein Zeuge vor Gericht. Tatsache ist, dass der Verunglückte hinfiel – warum bleibt ungeklärt. Dass er genau in dem Augenblick fiel, als der 29-Jährige einen Moment in den Seitenspiegel auf der anderen Seite sah, wurde dem Kollegen zum Verhängnis. Die Mitschuld des Verunglückten war letztlich der Grund, warum das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 2000 Euro eingestellt wurde.