Verbraucherrecht - Vorsicht Falle – Online-Kauf ohne Herstellergarantie

12.07.2012 | Stand 03.12.2020, 1:17 Uhr

Die meisten Kunden sind ahnungslos. Wer online shoppt, verliert oft automatisch die Hersteller-Garantie, wenn es sich nicht um autorisierte Händler handelt. Auch Amazon ist da mit dabei.

Online-Shopping ist in. Doch beim Kauf von vielen namhaften Produkten wie beispielsweise Sony, Denon, Pioneer, Märklin, Jura oder Montblanc ist besondere Vorsicht geboten. Wer im falschen Online-Shop kauft, steht nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale NRW ohne die übliche Hersteller-Garantie da. Von Verbrauchern gänzlich unbemerkt machen diverse Hersteller nämlich die Gewährung von Garantie-Leistungen davon abhängig, wo der Kunde ihr jeweiliges Produkt gekauft hat. Garantie gibt es nur bei autorisierten Händlern. Die Argumentationen der Hersteller hierzu treiben dabei schillernde Blüten. Geradezu undurchsichtig und bizarr erscheint dabei die Vorgehensweise aus Kundensicht, so die Verbraucherschützer.

Beispiel Jura (Kaffeeautomaten): Hier fanden die Tester der Verbraucherzentrale beim Online-Giganten Amazon keinerlei Hinweis, dass mit jeder Bestellung eines Jura-Produktes die 25-monatige Garantie weg ist. Die Begründung dafür: Jura autorisiere Händler, die auch eine Möglichkeit anbieten, Waren vorm Kauf in Augenschein zu nehmen - sei es in einer Filiale oder in einem Abhollager. Deshalb auch - so die Jura-Logik - dürfen sich Käufer im Onlineshop von Saturn und Karstadt über die Zusatzleistung freuen. Sie könnten sich ja theoretisch die offensichtlich erklärungsbedürftigen Kaffeemaschinen im Geschäft vorführen lassen. Besonderer Höhepunkt: Zu Jura-Produkten, wo Autorisierung und Garantiezusage fehlen, verhökert Amazon laut Verbraucherschützer sogar "Garantieverlängerungen" zum Kaffeeautomaten.

Auch der Elektronik-Hersteller Denon pocht auf einen einheitlich hohen Level an Service und Betreuung". Dieser Level werde unter anderem garantiert durch die Vorführung der Produkte in Präsentations- und Hörräumen". Hier reibt sich der verblüffte Verbraucher wiederum die Augen und die Ohren und fragt sich, wo diese Räume sich zum Beispiel bei Amazon, Technikdirekt und Alternate befinden? Denn diese Online-Firmen besitzen Autorisierung und damit die Garantiezusage des Herstellers - im Gegensatz zu Konkurrenten wie Comtech und Notebooksbilliger. Auch bei Sony, Vollsortimenter bei der Unterhaltungselektronik, heißt es aufpassen. Hier gilt die Devise: Beim Sony Deutschland Partner kaufen, lohnt sich immer - besonders im Garantiefall". Wer`s nicht tut, zahlt das mit zwölf Monaten weniger Schutz.

Und von den fünf billigsten Anbietern, die eine Preissuchmaschine für ein Autoradio ausspuckte, schnappte bei drei Händlern nach dem Bezahlen ebenfalls diese Garantie-Falle zu.

Verschleiern und schweigen

Bei ihren Tests fand die Verbraucherzentrale NRW keinen einzigen nichtautorisierten Händler, der darauf hinwies, dass die Garantie beim Kauf entfällt oder verkürzt ist.
Ähnlich schweigsam wie der Handel gaben sich auch die Verbände. Von fünf Handelsverbänden, bei denen die Verbraucherschützer nachfragten, antwortete nur einer. Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels (HDE) sah in der Vorgehensweise jedoch schlichtweg "kein Problem".
Wer also nicht in die Garantie-Falle tappen will, sollte besser vor dem Online-Kauf beim Hersteller nachfragen, ob ein ausgewählter Online-Shop auch die Garantie-Bedingungen erfüllt.

Gewährleistung oder Garantie?

Verbraucher müssen stets beim Kauf zwei Kriterien unterscheiden: Während bei der sogenannten Gewährleistung jeder Händler per Gesetz zwei Jahre lang verpflichtet ist, für die fehlerfreie Funktion seiner Neuware einzustehen, kommt die Garantie in der Regel vom Hersteller und ist eine freiwillige Leistung, unabhängig von der angegebenen Gültigkeitsdauer. Verbraucherschutzrat hierzu: Tritt innerhalb der ersten zwei Jahre nach Kauf ein Defekt auf, so sollten Kunden immer zuerst den Händler ansprechen und dort auf kostenlose Reparatur, ein Ersatzgerät oder einen Preisnachlass drängen. Auf keinen Fall sollten Kunden sich vom Verkäufer abwimmeln und auf die Garantie des Herstellers verweisen lassen.